STOLPERSTEINE GELSENKIRCHEN

Die Dabeigewesenen - Gelsenkirchen 1933–1945


Stolpersteine Gelsenkirchen

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Von NS-Täter/innen, Profiteuren, Denunziant/innen, Schweigenden und Zuschauer/innen

Amtsgericht u. Arbeitsgericht Gelsenkirchen

Aufsichtsrichter: Amtsgerichtsdirektor Pieper
Amtsgerichtsräte: Gruhs, Schulz, Spiekermann, ten Hompel, Dr. Wester, Altenbeck, Diegener, Althoff, Pletsch, Sühring,
Bleckmann, Deing
Geschäftsleiter: Justizoberinspektor Behr

Gerichtsvollzieher (Amtsgericht Gelsenkirchen)

Bezirk 1: Obergerichtsvollzieher Densch, Münchener Str.4
Bezirk 2: Obergerichtsvollzieher Bargmann, Anton-Hechenberger-Str. 41
Bezirk 3: Obergerichtsvollzieher Kirchhoff, Hans-Maikowski-Str. 3
Bezirk 4: Obergerichtsvollzieher Lieberum, Rheinische Str. 67
Bezirk 5: Obergerichtsvollzieher Normann, von-Richthofen-Str. 93
Bezirk 6: Obergerichtsvollzieher Myrrhe, Münchener Str. 41

Gerichtsvollzieher (Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer)

Bürger, de-la-Chevallerie-Str. 33
Grimm, Bärenkampstr. 56
Dettmann, Ophoffstr. 36

Quelle: Adressbuch Stadt Gelsenkirchen, Ausgabe 1939

Auch Gerichtsvollzieher waren an der wirtschaftlichen Ausplünderung von Juden, Sinti und Roma beteiligt

Unter der Tarnbezeichnung "Aktion 3" gab das Reichsfinanzministerium Anfang November 1941 Anweisungen heraus, wie bei der Deportation der deutschen Juden deren Vermögen einzuziehen sei. Der Vermögensentzug und die Verwertung erfolgten in enger Zusammenarbeit von Finanzbeamten mit der Gestapo und unter Mitwirkung von Stadtverwaltungen, Hausverwaltern, Gerichtsvollziehern, Bankangestellten, Auktionatoren und Spediteuren. Neben den ortsansässigen Spediteuren verdiente auch die Firma Kühne & Nagel am Transport des Raubgutes.

Gerichtsvollzieher führten - neben gewerbliche Auktionatoren - so genannte "Juden-Auktionen" durch. Die zu versteigernden Gegenstände, zumeist Hausrat und Möbel der Deportierten, wurden vor der Versteigerung geschätzt und die Preisstopp-Verordnung eingehalten. Um das "Räumungsgut" "breiten Volksschichten zugänglich" zu machen, blieben Händler zumeist von den Versteigerungen ausgeschlossen. Auch der Besitz deportierter Sinti und Roma wurde öffentlich an die Bevölkerung versteigert: So fand beispielsweise am 5. Dezember 1942 in Hamburg eine öffentliche Versteigerung von Schmucksachen "umgesiedelter Zigeuner" statt, die zuvor in der Tagespresse angekündigt worden war.

Nach 1945 mussten die ersteigerten Gegenstände den ehemaligen Besitzern bzw. ihren überlebenden Nachfahren nicht wieder zurückgegeben werden, weil die Bundesrepublik finanzielle Entschädigungszahlungen leistete. Noch heute dürften sich daher – oft ohne Wissen der jetzigen Besitzer – auch in Gelsenkirchener Wohnungen Gegenstände befinden, die im Zeitraum von 1941–1945 bei entsprechenden Versteigerungen 'erworben' worden sind.


Andreas Jordan, Projektgruppe STOLPERSTEINE Gelsenkirchen. August 2017.

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