STOLPERSTEINE GELSENKIRCHEN

Ausgrenzung erinnern


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Ernst Papies

Ein gutes Leben? Die beste Antwort?
Stationen eines Lebensweges.

Von Jürgen Wenke

Ganz am Anfang

Am Samstag, den 3. Juli 1909 erscheint in der Gemeinde Buer im Ruhrgebiet beim Standesbeamten Hirsch ein vierundzwanzigjähriger Bergmann, den der Standesbeamte persönlich kennt, denn er hatte bereits einige Zeit zuvor und zwar am Dienstag, den 6. April 1909 die Trauung dieses Bergmannes vollzogen. Der Standesbeamte protokolliert an diesem Samstag gleich zweifach nach den mündlichen Angaben des Bergmannes: Zum einen dokumentiert er die Geburt desjenigen Sohnes, der fünf Tage zuvor in derselben Woche, nämlich am Montag, den 28. Juni 1909 geboren worden war. Zum anderen hält der Standesbeamte Hirsch auch fest, dass der Bergmann die Vaterschaft eines weiteren Sohnes anerkennt, der bereits am 19. Januar 1907 geboren worden war. So beginnen nun, amtlicherseits protokolliert, die Lebenswege der Brüder Ernst August und Friedrich Adolf.

Ernst August Papies wird am 28. Juni 1909 in Buer (heute Gelsenkirchen-Buer) im Ortsteil Erle in der elterlichen Wohnung in der Wilhelmstraße 63 geboren.

Familie

Seine Mutter, Amalia Ottilie Papies, geborene Prella, stammt aus Wilmsdorf im Kreis Neidenburg (ehemals Ostpreußen, heute Wilamowo in Polen), wo sie am 5.1.1887 geboren wird. Die Eltern von Ottilie, der Bergmann Johann Prella und seine Frau Karoline, ebenso wie der Bruder von Ottilie, der Bergmann Karl Prella (Jg. 1885) leben im Jahr 1909 in Buer-Erle. Es ist anzunehmen, dass die Geschwister mit den Eltern in´s Ruhrgebiet übersiedelten, Gelsenkirchen wird ihre gemeinsame Heimat.

Der Vater von Ernst Papies ist der aus Lisken, Kreis Johannnisburg (ehemals Ostpreußen, heute Liski in Polen), stammende Bergmann Rudolf Papies. Er ist dort am 5.12.1884 geboren worden. Mit 16 Jahren kommt er zu Beginn des Jahres 1901 von Ostpreußen in´s Ruhrgebiet nach Buer. Zu diesem Zeitpunkt wird er „Lehrhauer“, macht also eine Ausbildung zum Bergmann.

In Buer wohnt er zunächst in der Knappenstraße zur Untermiete, hat dann von 1901 bis zum Jahr 1905 nacheinander insgesamt 16 andere Zimmer in Buer zur Untermiete, bevor er mit 21 Jahren am 3. Okt. 1906 zum Militärdienst eingezogen wird und zum Infanterie-Regiment 17 der preußischen Armee nach Mörchingen verpflichtet wird. Mörchingen (heute: Morhange, Frankreich), ca. 50 km von Saarbrücken in Lothringen gelegen, ist damals Teil des deutschen Reichsgebietes und Standort dieses 17ten Infanterie-Regiments, dass auch „4. Westfälisches Infanterie Regiment Graf Barfuß“ genannt wird.

Ottilie Prella ist zu diesem Zeitpunkt schwanger, ihren Sohn Friedrich Adolf Prella bringt sie am 19.1.1907 in Buer zur Welt. Rudolf Papies, der sich seit Oktober 1906 beim Militär befindet, bekommt möglicherweise keine Erlaubnis für die Reise vom Militärstandort in Lothringen in´s Ruhrgebiet für seine Eheschließung. Er wird erst im September 1908 wieder von Mörchingen nach Buer zurückkehren, zieht dann bei der Familie seiner zukünftigen Ehefrau in der Wilhelmstraße 87 ein. Die Ehe schliessen Ottilie Prella und Rudolf Papies in Buer am 6. April 1909. Am 28. Juni 1909 wird der Sohn Ernst August Papies geboren. Seinen Sohn Friedrich Adolf erkennt Vater Rudolf Papies am 3. Juli 1909 amtlich als den seinen an. Insgesamt haben die Eheleute 9 Kinder: Friedrich Adolf (1907-1974), Ernst August (1909-1997), Karl Heinrich (1910-1980),Hedwig (1911-1914), Willi Hubert (1913- 1994), Albert (1914-1990), Leonore (1916-2009), Henny Charlotte (1921-1986) und Ilse Grete (1925-2003).

Die Eheleute Papies vollbringen gemeinsam die Leistung, für eine große Familie in wirtschaftlich und sozial schwierigen Zeiten zu sorgen. Nach wechselnden Wohnungen in Buer und Resse ziehen sie in den dreißiger Jahren in die Wohnung in Gelsenkirchen-Buer in der Cranger Str. 398, wo ein großer Teil der Familie auch noch nach Ende des 2. Weltkrieges lebt. Die gesamte Familie überlebt (bis auf die als Kind gestorbene Tochter Hedwig) sowohl den ersten als auch den zweiten Weltkrieg.

„Die Familie bewohnt eine 4-Zimmer-Wohnung zum monatlichen Mietpreis von 38 DM.“
(Stadt Gelsenkirchen, 14.5.54)

Ottilie Papies stirbt in Gelsenkirchen-Buer in der Cranger Straße 398 am 10. September 1958. Rudolf Papies stirbt ebenfalls im Haus Cranger Str. 398 und zwar am 22. Februar 1962.

Auf Wanderschaft

Während der ältere Bruder Friedrich beruflich in die „Fußstapfen“ seines Vaters tritt und ebenfalls Bergmann wird, lernt Ernst Papies keinen Beruf, die Gründe sind heute unbekannt. Ein Verwandter berichtet, dass Ernst bereits in seiner Jugend religiös gewesen und vom Berufswunsch „Pfarrer“ die Rede gewesen sei.

Karte mit Fischerhude-GedichtAbb.: Grußkarte von Johannes Blanken aus Fischerhude an Ernst Papies, 18.7.1970

Ernst Papies verlässt bereits im Mai 1927, also mit 17 Jahren, seine große Herkunftsfamilie und zieht zunächst nach Gütersloh. Weiter geht es nach Fischerhude in Holstein und Lingen, bevor er sich am 9. März 1931 in Bremen anmeldet. In Fischerhude wohnt er bei Heinrich Johann Blanken - die Verbindung zu der Familie Blanken pflegt Papies. Noch 40 Jahre später, im Jahr 1970 gibt es Korrespondenz zwischen Papies und Blanken. Es ist ein Austausch, der auch religiöse Themen umfasst. Johannes Blanken schickt an Papies noch 1970 einen stimmungsvollen Gruß aus Fischerhude, eine Erinnerung an glückliche Zeiten. Zwischen 1931 und 1939 wird Papies in Bremen insgesamt mehr als ein Dutzend verschiedene Zimmer zur Untermiete bewohnen. Seine wirtschaftliche Situation ist schlecht, manchmal sehr schlecht.

Ende der Weimarer Republik - Beginn der NS-Verfolgung

Ende 1931 wird Ernst Papies vom Amtsgericht Bielefeld zu 2 Wochen Gefängnis verurteilt wegen Diebstahls. Es folgt im Januar 1932 eine Strafe des Amtsgerichtes Bremen von jeweils 15 und 9 Reichsmark wegen Betruges und Betrugsversuches. Außerdem setzt ihn die Polizei Bremen wegen Bettelns (§ 361 Nr. 4) 3 Tage in Haft. Im März 1932 wird Papies erstmals nach §175 bestraft, d.h. wegen seiner Liebe zu Männern. Die Strafe des Amtsgerichtes Bremen nach §§ 175 und 47 beträgt 1 Monat Gefängnis. Zu Beginn des Jahres 1933 erfolgt erneut eine Bestrafung von 5 Tagen durch die Polizei Bremen wegen Bettelns.

Nachdem am 30. Januar 1933 die Macht an die NS-Herrscher übergeben wird, verschärft sich auch der Umgang mit jeder Art von Straffälligen. Papies wird vom Landgericht Bremen im Mai 1933 wegen gefährlicher Körperverletzung zu 30 RM Strafe verurteilt. Es folgen im Jahr 1933 noch 2 weitere Strafen: wegen Landstreichens (Amtsgericht Leer, 6 Wochen Gefängnis nach § 361 Nr. 7) und Beleidigung/Hausfriedensbruch (Amtsgericht Bremen, 2 Wochen Gefängnis nach §§ 185, 123, 74). Im Februar 1934 wird Papies erneut wegen Bettelns bestraft und zwar vom Amtsgericht Bremen nach § 361 Nr. 4 zu 3 Wochen Haft. Am 6. August 1934 wird Papies erneut vom Amtsgericht Bremen wegen seiner Liebe zu Männern bestraft und zwar zu einem Jahr Gefängnis wegen Verstoß gegen §§175, 183, 74. Die Strafe ist verbüßt am 11.5.35.

"§ 175"

Die Rassengesetze werden nach dem Sieg der Alliierten über Nazideutschland im Jahr 1945 aufgehoben, während die von den Nationalsozialisten 1935 vorgenommene Verschärfung des §175 von der Bundesrepublik 1949 übernommen wird und bis 1969 unverändert Bestand hat.

Im Jahr 1935 verschärfen die Nationalsozialisten - neben anderen Maßnahmen gegen Teile der Bevölkerung, die nicht in ihr rassistisches und faschistisches Weltbild passen - zahlreiche Strafgesetze. Außerdem führen sie u.a. die Nürnberger Rassengesetzte ein und gründen im Jahr 1936 die „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung“.

Bereits ab 1. September 1935 verschärfen sie den § 175, unter anderem durch Anhebung der Höchststrafe von vier Jahren auf fünf Jahre Gefängnis. Darüber hinaus wurde der „Tat“bestand von beischlafähnlichen auf sämtliche „unzüchtigen“ Handlungen ausgeweitet. Jetzt reicht schon eine Kontaktaufnahme oder der Versuch dazu, um verfolgt zu werden. Der neu eingefügte § 175a bestimmt seit 1935 für „erschwerte Fälle“ Strafen zwischen einem Jahr und zehn Jahren Zuchthaus. Die Situation vor Beginn der NS-Diktatur beschreibt Papies so:

Wir (Anm.: Homosexuelle) wurden durch (… ) die Liga für Menschrechte in allen Angelegenheiten verteidigt.“ (Papies, 4.12.45) Die Liga für Menschenrechte wird 1933 von den Nazis verboten, der Vorsitzende Carl von Ossietzky wird, wie andere Mitglieder, verfolgt und in´s KZ verschleppt. Der Friedensnobelpreisträger stirbt an den Folgen der Internierung.

"Röhm-Putsch"

Der führende Nationalsozialist Ernst Röhm, Chef der SA, der paramilitärischen Kampftruppe der Nationalsozialisten, wird auf Befehl von Hitler am 1. Juli 1934 ermordet. Den Vorwand, der propagandistisch vom NS-Regime benutzt wird, ist die bekannte Homosexualität von Röhm. Das vermeintlich „gesunde Volksempfinden“ wird erstmals von den Nationalsozialisten bewusst und in großem Stil öffentlich gegen Homosexuelle mobilisiert. Auch nutzt Hitler den sog. „Röhm-Putsch“ zur Ausschaltung weiterer politischer Gegner.

Und nach der Machtergreifung:

„In allen deutschen Städten wurden sogar in gewissen Lokalen und auf den Strassen Massenverhaftungen allein auf Verdacht vorgenommen.“ (Papies, 15.10.1953)

und

„Die Verfolgung setzte gegen uns (Anm.: er meint wiederum Homosexuelle) sofort nach der politischen Röhm Revolte ein. Ist es nicht Beweis genug dafür, dass die Verfolgung der 175ger rein politischer Natur war?“ (Papies, 5.12.1945)

Das verschärfte Vorgehen gegen Homosexuelle trifft auch Papies:

„War wegen dieses Vergehens vom Landgericht Bremen zu 3 J. Gefängnis verurteilt. Nach Verbüssung dieser Gef.Strafe im Moorlager Papenburg kam ich auf freien Fuss. Im Februar 1939 erfolgte die Freilassung. Habe sofort eine Arbeit in Bremen aufgenommen, die ich aber sogleich wegen Krankheit niederlegen musste. Lag 6 Wochen dortselbst im Krankenh. und wurde als arbeitsunfähig entlassen. Zur weiteren Genesung fuhr ich sofort zu meinen Eltern nach Gelsenkirchen.“ (Papies, Juli 1946)

„War vom 12.12.35 bis 3.2.39 in Str.Gef.Lager Papenburg und vom 3.2.39 bis 25.6.39 auf freiem Fuß.“ (Papies, 5.12.45)

„Ich bin wegen Vergehen nach §175 1935/1936 zu 3 J. Gef. verurteilt worden, welche ich als Zwangsarbeiter im Papenburger Moor gesühnt habe.“ (Papies, Juli 1946)

"Moorlager"

Die Moorlager im Emsland: Ins- gesamt wurden etwa 80.000 KZ-Häftlinge und Strafgefangene sowie 100.000 bis 180.000 Kriegsgefangene in den Lagern inhaftiert. Bis zu 30.000 Menschen, überwiegend sowje-tische Kriegsgefangene, starben. Die Häftlinge mussten härteste Arbeit bei der Kultivierung der Moore leisten. Viele kamen dabei zu Tode. Auch Carl von Ossietzky war in einem der zahl- reichen Moorlager, in Esterwe- gen, geschunden worden.

Zwar wird Papies vom Amtsgericht Bremen am 6.3.1936 nach §175 in der alten Fassung von 1871 verurteilt (weil die „Tat“ noch vor der Verschärfung (1.9.1935) des §175 durch die Nazis begangen wurde). Er wird jedoch nicht, wie es das Gesetz bestimmt, in ein Gefängnis gebracht, sondern muss in einem der berüchtigten Moorlager im Emsland drei Jahre Zwangsarbeit leisten.

Nach der vollen Verbüßung seiner dritten Strafe als Homosexueller im Februar 1939 gelingt Papies der Neuanfang in Bremen nicht und aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes nach der Verbüßung der dreijährigen Strafe und der Zwangsarbeit im Moorlager entschließt er sich, Bremen zu verlassen. Er meldet sich am 6. April 1939 dort ab und wohnt anschließend nach über 12 Jahren wieder bei den Eltern in Gelsenkirchen-Buer in der Cranger Straße 398. (Anm.: Seine Absicht scheint nicht gewesen zu sein, dort auf Dauer zu bleiben, denn er nennt es „Besuch“). Die ärztliche Untersuchung durch einen Vertrauensarzt in Gelsenkirchen ergibt: nur bedingt arbeitsfähig.

„Ich bekam vom Arbeitsamt Gelsenkirchen eine Arbeit als Vertreter zugewiesen und wollte auch sofort die Arbeit aufnehmen. Bedurfte aber erst der Genehmigung von Berlin, denn ich beantragte einen Wandergewerbeschein. Denselben bekam ich aber erst paar Tage nach meiner Verhaftung zugestellt.“ (Papies, 4.12.45)

Auch an die weitere Abfolge der Ereignisse erinnert er sich genau:

„Tatsache ist die, dass ich am 11.4.39 von Bremen zu Besuch nach Hause kam, ich meine Eltern auf der Schwelle zur Wohnungstür höfl. und inständigst bat, auf der Stelle das Hitlerbild zu entfernen und nannte ihn einen erbärmlichen falschen Verbrecher. (...) Meine Eltern entschuldigten sich diesbezüglich bei mir damit, dass sie dieses Bild nie aus pol. Überzeugung an Stelle des Bildes unseres ehem. Reichspräsidenten gehängt hätten, sondern wegen der Spione der Partei. Dass wir auf unserer Etg. einen derartigen Partei- spion hatten, darüber belehrten mich anschliessend erst meine Eltern. (...) Dass meine Verhaftung nur auf die Denunzierung dieser Nachbarin, Frau R. geschehen sein muß, kann ich (...) durch die eidesstattliche Erklärung unserer Hausbewohner (...) erhärten.“ (Papies, 1.10.53)

Verschleppt in das Konzentrationslager Buchenwald

Was Papies möglicherweise nach seiner Entlassung aus dem Moorlager nicht weiß: Das Nazi-Regime hat die Verfolgungsmaßnahmen gegen Homosexuelle vielfältig verschärft. Zu diesen Verschärfungen zählt auch, dass sogenannte „Wiederholungstäter“ trotz voller Verbüßung ihrer Haftstrafen von sogenannter „Vorbeugehaft“ ohne richterlichen Beschluss bedroht sind. In vielen Fällen werden sie am Tag der Entlassung aus Gefängnis oder Zuchthaus nicht mehr in Freiheit entlassen, sondern sogleich von der Polizei erneut verhaftet, in „Vorbeugehaft“ genommen und dann in ein Konzentrationslager verschleppt.

Und so geschieht es auch mit Papies:

„Die Verhaftung erfolgte an einem Sonntagmorgen ohne irgendeine Begründung. Man kam ins Haus, verhaftete mich, schleppte mich ins Polizeipräsidium Buer, blieb dort ca. 4 Wochen ohne eine Erklärung über meine Verhaftung und wurde anschließend dem K.Z. Buchenwald überführt.“(Papies, 4.12.45)   (Anmerkung: Die Erinnerung trügt Ernst Papies nicht, er wurde am 25.6.1939 verhaftet, einem Sonntag.)

Weiter berichtet er:

„Das war an dem Tag, als man mich unter aller Gewalt zwingen wollte, ein Protokoll zu unterzeichnen, lauter entehrende Lügen und Verleumdungen, welches ich mit entrüsteter Entschiedenheit (...) abgelehnt habe. Unter der schweren Misshandlung war ich auch ausserstande dem Wortlaut des Protokolls folgen zu können. In Erinnerung ist mir nur davon, daß man mich dort lehren wollte, unseren Gott gesegneten lieben Führer zu achten, lieben und vorallendingen bedingungslos zu gehorchen. Man machte mir schwere Vorwürfe, dass ich meine Eltern und Geschwister gegen den Führer u. sein Regime pol. aufwiegelte und daher ein Staatsfeind Nr. 1 sei.“ (Papies, 1.10.53)

„Anschließend bin ich dann ohne eine Erklärung über meine Verhaftung in das K.Z. Buchenwald deportiert worden.“(Papies, 15.10.53)

Auch diese Erinnerung ist heute mit Dokumenten belegbar:

Ernst Papies wird nach einem Monat in sogenannter „Schutzhaft“ in Gelsenkirchen-Buer von der Kripo Buer am 25. Juli 1939 in das KZ Buchenwald bei Weimar deportiert. Die überlieferte Namensliste der an diesem Tag dorthin gebrachten 26 Männer verzeichnet ihn als 15te Person: Berufsverbrecher Nr. 1803 Papies, Ernst August. Die Stigmatisierungen der anderen gleichzeitig eingelieferten Menschen geschehen mit folgenden Bezeichnungen: „Schutzhäftling Jude“, „Schutzhäftling“, „Berufsverbrecher“, „Bibelforscher“, „Wehrmachtsangehöriger“, „Rasseschänder Jude“, „Arbeitsscheu Reich“, „Arbeitsscheu Jude“.

Häftlingsnummernkarte 1803, KZ BuchenwaldAbb.: Häftlingsnummernkarte 1803, Quelle: ThHStAW Konzentrationslager Buchenwald

Starb ein Häftling oder wurde entlassen oder in ein anderes KZ deportiert, wurde die Nummer 1803 an den nächsten Häftling vergeben: Die Karte Nr. 1803 blieb, der Häftling wechselte. Im Totenbuch des Konzentrationslagers Buchenwald finden sich weitere Häftlinge mit der Nummer 1803: Konstantin Baranow, Afanasij Dolgopolow, Matwij Klokow, Afanasij Kodryn, Wiktor Oniskewitsch

Auf dem Fragebogen der Effektenkammer, bei der er sein persönliches Hab und Gut abgeben muss, gibt er an, dass er nach der Entlassung zu seinen Eltern nach Gelsenkirchen in die Cranger Straße 398 zurückkehren wolle und dass sein letzter Wohnort vor der Verhaftung in Bremen gewesen sei in der Feldstraße 148. Und am 27.7.1939 wird auf seiner Karteikarte in Buchenwald eine folgenschwere Veränderung vermerkt. „Wird ab 27.7.39 als Homosexueller geführt.“

Er wird, wie viele Homosexuelle, in die gefürchtete Strafkompanie abkommandiert und dem Arbeitskommando „Steinbruch“ zugeordnet, einem der gefährlichsten Einsatzorte für Gefangene. Aufgrund der schwersten Arbeiten und der Schikanen der SS-Wachmannschaft haben die hier Gequälten nur geringe Überlebens-Chancen. Insgesamt gehören in den Konzentrationslagern Homosexuelle regelmäßig zur untersten Häftlingskategorie. Der rosa Winkel, ein gleichseitiges Stoffdreieck auf der Häftlingskleidung, macht sie erkennbar und zur Zielscheibe von Schikanen und Brutalitäten der Wachmannschaften und Aggressionen der Mithäftlinge.

Mauthausen - Das gefürchtete Konzentrationslager in Österreich

Papies berichtet:

„Über die Behandlung und Schändung will ich hier nicht erst ausführen. Kam von dort nach Mauthausen, Steyr, Ebensee, Schwientochlowitz und Gusen II.“(Papies, 4.12.45)   (Anm.: Das KZ Mauthausen in Österreich hatte zahlreiche Außenarbeitslager, darunter Steyr und Ebensee und Gusen II. Auch das KZ Auschwitz hatte zahlreiche Nebenlager, darunter Schwientochlowitz.)

„Man ist im Laufe der J. von einem K.Z.Lager ins andere geschoben worden, wo man bis zum Weissbluten als Arbeitssklave unter der tyrannischen Willkürherrschaft ohne eine Vergütung ausgepowert wurde.“(Papies, Juli 1946)

Der weitere Deportationsweg ist dokumentiert: Am 15. April 1940 (er hat die 9 Monate dauernde Tortur in Buchenwald überlebt) wird er in einer Gruppe von 300 Häftlingen nach dem KZ Mauthausen überführt. Wiederum führt die SS als Betreiber der KZ genauestens Buch: Von den 300 Männern sind 27 „Vorbeugehäftlinge“, 27 „Homosexuelle“, 89 „Arbeitsscheue Reich“, 1 „Wehrmachtsangehöriger“, 13 „Wehrunwürdige“ und 143 „Polen“. Makabererweise ist Papies als Homosexueller auf der Namensliste nach Mauthausen registriert als die Nummer 175, Häftling 1803, Papies, Ernst August, 28.6.09, Gelsenkirchen. Ein weiterer Homosexueller aus dem Ruhrgebiet steht auch auf der Liste: Friedrich Schillen aus Essen, geb. 11.5.1917.

Angekommen in Mauthausen am 15. April 1940, wird er dort als Häftling Nr. 2802 registriert und als Arbeiter und Gärtner, wiederum gekennzeichnet als „§175“. In dem Lager wird er gemeinsam mit vielen anderen Häftlingen vom 18.-20. August 1941 gemustert zum Wehrdienst. Ob er körperlich „tauglich“ ist, ist nicht übermittelt. Jedoch werden verurteilte Homosexuelle regelmäßig vom Wehrdienst ausgeschlossen, weil sie als sogenannte „Unzucht Treibende“ in den Augen der Nazis eine Gefahr für die jungen Soldaten darstellen. Diese ablehnende Haltung scheint im Laufe des fortschreitenden Krieges immer weniger eine Rolle zu spielen, weil durch die hohen Menschen-Verluste immer mehr Soldaten als „Nachschub“ gebraucht werden, um an der Front des Krieges zu kämpfen und zu sterben.

Auschwitz 1944/1945

Papies jedoch wird nicht an die Kriegsfront geschickt, er verbleibt in Mauthausen bzw. den Außenarbeitslagern in Steyr und Ebensee, wird u.a. im Steinbruch – dem sogenannten Wiener Graben – zu schwerster Zwangsarbeit getrieben, bis er wiederum von der SS weiterdeportiert wird - und zwar am 1. Dezember 1944 in das KZ Auschwitz. Er kommt jedoch nicht in das Zentrallager, sondern in eines der Nebenlager von Auschwitz im Ort Schwientochlowitz, wo im Ortsteil Eintrachthütte ein Großteil der Häftlinge in der Rüstungsproduktion schuften muss. Die überlieferte Häftlingstransportliste vom 1. Dez. 1944 wird als „Facharbeiterliste“ aufgestellt, d.h. jede der 1120 Personen wird einer Berufsgruppe zugeordnet, darunter Gruppen wie Dreher, Dampfwalzenfahrer, Bohrer, Buchhalter. Papies findet sich in der Rubrik „Bohrer“ wieder. Der angefügte Vermerk „§ 175 DR“ kennzeichnet ihn nach wie vor als Homosexuellen aus dem Deutschen Reich.

Die Erklärung liegt nahe, dass es sich bei diesem Transport vom Österreichischen KZ Mauthausen zum in Polen liegenden KZ Auschwitz nicht um einen Vernichtungstransport handelt, sondern dass die Männer zielgerichtet an den Ort der Waffenproduktion geschickt werden, um die Ausstattung und Maschinen der Rüstungsindustrieproduktion im Lager Eintrachthütte abzubauen und Richtung Westen abzutransportieren, denn die russische Armee rückt von Osten weiter vor und befindet sich bereits in der Nähe der Lager. Im Dez. 1944 und Januar 1945 werden Auschwitz ebenso wie das Nebenlager Eintrachthütte von der SS Zug um Zug geräumt. Viele Häftlinge sterben auf Todesmärschen – Papies überlebt.

Mauthausen – Vernichtung im Stollen geplant

Ernst Papies wird Ende Januar 1945 von Auschwitz nach Mauthausen zurücktransportiert. Auschwitz wird am 27. Januar 1945 von der russischen Armee erreicht und befreit. Am 30. Januar 1945 wird Papies in Mauthausen als Häftling mit der Nummer 124149 und dem Beruf „Gärtner“ registriert. Auf der langen Zugangsliste dieses Tages mit mehreren Hundert namentlich verzeichneten Männern finden sich kaum Deutsche, aber viele Männer anderer Nationen: Ungarn, Franzosen, Polen, Jugoslawen, Italiener, Tschechen, Zivilisten aus Russland, Griechen, der überwiegende Teil mit dem Zusatz „Jude“.

Bei dieser Registrierung am 30. Januar 1945 „verliert“ Papies den Zusatz „175“. Wahrscheinlich trägt dieser Umstand zu seinem Überleben bei. Er wird nur als „DR.Sch.“ (Deutsches Reich, Schutzhäftling) betitelt. Damit ist er nicht mehr als Homosexueller für alle sichtbar und möglicherweise auch nicht mehr Schikanen und Drangsalierungen ausgesetzt als alle anderen Häftlinge. Den „Rosa Winkel“ als sichtbares Ausgrenzungszeichen trägt er damit wahrscheinlich nicht mehr, stattdessen wahrscheinlich den grünen Winkel der sogenannten Berufsverbrecher. Doch er bleibt nicht im Hauptlager Mauthausen, wird erneut verfrachtet: Am 17. Februar 1945 bringt ihn die SS in das Außenlager Gusen II, dorthin mit mehreren Hundert Häftlingen überstellt für den sogenannten „Bergkristall-Bau“. Das Lager Gusen II wird als Arbeitslager zur Errichtung von „B8 Bergkristall“ und als "Block E" des KZ Gusen I verwaltet. Um Zeugen und Geheimnisträger zu vermeiden, sollen nach Plänen von SS-Reichsführer Heinrich Himmler alle Häftlinge der KL Gusen II und I und aus dem KZ Mauthausen bei Kriegsende in den umfangreichen Stollenanlagen von „B8 Bergkristall“ zu Tode gesprengt werden. Häftlinge nennen dieses Lager „Hölle aller Höllen.“

„Nach 6j. Internierung bin ich 1945 durch die alliierten Streitkräfte befreit worden.“( (Papies 15.10.53)

„Ich bin als Skelett und krank aus dem Lager gekommen.“ ( Papies Juli 1946).

Die KZ Mauthausen und Gusen I und Gusen II werden am 5. Mai 1945 von amerikanischen Soldaten befreit. Doch es dauert noch mehrere Monate, bis Ernst Papies soweit wieder genesen ist, dass er die Strapazen einer Reise von Österreich nach Gelsenkirchen in das Ruhrgebiet zu seinen Eltern aufnehmen kann. Am 10. August 1945 erhält er von der amerikanischen Verwaltung des Lagers einen provisorischen Ausweis und die Bestätigung über seine Lagerhaft. Er macht sich im Sommer 1945 auf die lange Reise, im Oktober 1945 ist er erst bis Braunschweig gekommen, hier erhält er vom Ernährungsamt ein Caritas-Paket.

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Abb.: Vorderseite und Rückseite Entlassungsausweis Mauthausen, August 1945


Ein neuer Lebensabschnitt

Die Fortsetzung der Ausgrenzung nach 1945 bis zur Gründung der Bundesrepublik

Ernst Papies, August 1945 Abb.: Ernst Papies, August 1945

Am 4. Dez. '45 schreibt Papies: „Komme vor ein paar Wochen von Österreich nach Buer zurück, weil ich bis dahin krank war und noch bin.“

Kurz nach dem Ernst Papies bei seinen Eltern im Herbst 1945 in Gelsenkirchen angekommen ist, beginnt er, sich für seine Entschädigung einzusetzen. Am 4. Dez. schreibt er an die Provinzialregierung Münster:

(...) „In Österreich konnte ich keine Rechtsansprüche geltend machen und hier in Deutschland will man mir diese Ansprüche mit der Begründung nicht gewähren, ich wäre nicht politischer Häftling gewesen. … Sieht unsere neue Regierung … nicht die Verbrechen ein, die man an uns begangen hat? Im Bund der ehem. pol. Häftlinge will man uns (Anm.: Er meint mit dem Wort „uns“ die ehemaligen Rosa Winkel-Häftlinge, also die Homosexuellen) nicht aufnehmen, die auf diese Art und Weise ihre Wiedergutmachungsansprüche geltend machen u. andere Opfer des Faschismus will man auf diese Art und Weise an die Wand drücken? An und für sich lässt es sich sowieso nicht wiedergutmachen; aber noch heute dafür einerseits sogar verhöhnt zu werden, ist mehr wie absurd. Ich bitte daher unsere Regierung mir hierauf sobald wie möglich einen ausführlichen Bescheid über die Bestimmungen ehemaliger KZ-Häftl. (wie in meinem Falle) zukommen zu lassen, damit ich sobald wie möglich dagegen Stellung, wenn notwendig, bei der alliierten Regierung nehmen kann.

Ich fühle mich als ein grausames Opfer des Nazi-Verbrecherstaates, die mir über das staatliche Gesetz hinaus auf grausamste Art und Weise zu 6 1/2 J. Galeerensklave gemacht haben unter furchtbaren Inquisitionsverfolgung. Man möge uns jetzt nicht auch noch den letzten Funken an Glauben nehmen, die wir auf die Vernunft der Menschheit gesetzt haben. (...)“

Doch es kommt so, wie Papies bereits im Dezember 1945 ahnt. Alle seine Bemühungen um Anerkennung als Verfolgter des Naziregimes scheitern. Nicht nur der Bund der ehemaligen KZ-Häftling schließt ihn aus – so wie alle anderen Männer, die als Homosexuelle im KZ waren - sondern auch die Übergangsregierungen und –verwaltungen weigern sich, Entschädigungsansprüche anzuerkennen. Zwischen Ende 1945 und 1949 (bis zur Gründung der Bundesrepublik) verfasst Papies u.a. zahlreiche Schreiben an den Sozialminister des Landes NRW, protestiert gegen die Zonalverordnung 2900/20 der Militärregierung, die Homosexuelle, die in der NS-Zeit durch KZ-Haft geschädigt wurden, von Wiedergutmachungsansprüchen ausschließt. Er wird abgewiesen mit der Begründung, dass er als „175er“ nicht als politisch, rassisch oder religiös verfolgte Person anerkannt wird.

Neue Hoffnung – erneute Ausgrenzung

Nach Gründung der Bundesrepublik im Jahr 1949 dauert es noch mehrere Jahre, bis die Adenauer-Regierung endlich ein Bundesentschädigungsgesetz (BEG) entwirft, dass dann am 18. Sept. 1953 in Kraft tritt. Dieses Gesetz regelt die Entschädigungsansprüche von KZ-Opfern. Zwischenzeitlich scheinen Papies erhebliche Zweifel gekommen zu sein, ob er in dieser Republik weiterhin leben will, denn am 3.11.1952 meldet er sich in Gelsenkirchen ab und gibt eine neue Anschrift in Zwickau in der DDR an.

Doch dieser Schritt ist nicht von Dauer, er kehrt bereits am 23. Dezember 1952 wieder nach Gelsenkirchen in die Cranger Str. 398 zu den Eltern zurück. Die Beweggründe für seine Abmeldung und ebenso wie die Gründe für seine Rückkehr sind allerdings nicht bekannt. Die Kontakte in die DDR reißen jedoch nicht ab: Im Fotoalbum aus dem Nachlass von Papies befindet sich ein Foto von Repräsentanten des Dieselmotorenwerkes Leipzig mit der rückseitigen Widmung: „Zur Erinnerung an den Besuch im VEB Dieselmotorenwerk Leipzig, Juni 1954.“

Vielleicht schöpft er Ende 1952 neue Hoffnung, dass mit dem neuen Entschädigungsgesetzt der BRD nunmehr auch er als Verfolgter des Naziregimes anerkannt wird und zumindest materielle Entschädigung erhält. Doch dem ist nicht so, im Gegenteil: Die Adenauer-Regierung schließt mit dem BE-Gesetz Homosexuelle nicht nur von jeglicher Wiedergutmachung aus. Im Gegenteil: Sie geht so gar noch weiter und verfolgt Homosexuelle weiter, indem sie den Strafrechtsparagraphen 175 in der Nazifassung von 1935 unverändert in das Strafgesetzbuch der Bundesrepublik übernimmt. Während u.a. alle rassistischen NS-Gesetze, die sich gegen die jüdische Bevölkerung richteten und Grundlage der Verfolgung waren, aufgehoben werden, werden gleichgeschlechtlich liebende Männer also weiter verfolgt. Ihnen drohen weiterhin Ermittlungen, Verhaftungen, Verurteilungen, Gefängnis oder Zuchthaushaft und gesellschaftliche Ausgrenzung. Auch Verluste des Berufes/Arbeitsplatzes sind häufige Folgen. Polizei, Staatsanwälte, Richter sind weiterhin Teil eines staatlich gewollten Verfolgungsapparates.

Außerdem bleiben die Urteile aus der Nazizeit unverändert gültig, Homosexuelle, die zwischen 1933 und 1945 verurteilt wurden, gelten weiterhin als Straftäter. Die Bundesrepublik tritt das nationalsozialistische Erbe an. Ihre Repräsentanten in Legislative, Judikative und Exekutive tun dies mit voller Überzeugung. Unrühmlich handeln auch die Vereinigungen der ehemaligen KZ-Häftlinge, die eine Ausgrenzung der ehemaligen „Rosa-Winkel-Häftlinge“ aus der Gemeinschaft der ehemaligen Häftlinge betreiben und bis in die 80er Jahre aktiv eine Verhinderung der Erinnerungskultur an diese Häftlingsgruppe der KZs unternehmen.

Trotz dieser Tatsachen hat Papies den Mut, bereits wenige Wochen nach Inkrafttreten des Bundesentschädigungsgesetzes seinen Anspruch auf Wiedergutmachung geltend zu machen. Er schreibt dazu am 1.10.53 an das Wiedergutmachungsamt in Gelsenkirchen und ergänzt am 15.10.53 seine Ansprüche und die Begründung:

„Betr.: Schadensersatz – Entschädigung wegen nat.sozial.will-kürlicher ungesetzlicher Freiheitsberaubung vom Mai 1939 – 5.5.45

1. Haftentschädigung für die Dauer meiner 72 Mte. Internierung im K.Z. nach dem gesetzlich festgelegten Wiedergutmachungsgesetz

2. Eine Entschädigung für die mir dort zugezogenen Körper- und Gesundheitsschäden worauf meine verminderte Arbeitsunfähigkeit zurückzuführen ist (...)

3. Bei der Überführung ins K.Z.Buchenwald ist mir eine Uhr im Werte von RM 72.-, ein Siegelring im Werte von RM 18.50 – u. eine komplette Bekleidung im Gesamtwert von 250.-RM abgenommen (u. Bargeld) worden. Davon habe ich nach der Befreiung nichts wiederbekommen. Ebenso habe ich vom Staat oder sonstigen Institutionen trotz meiner Dringlichkeit nichts erhalten.

(...) Dass die Verfolgung gegen alle, die im Verdacht stehender oder schon mal wegen Vergehens oder Verbrechens nach §175 vorbestrafte Personen rein politischer Natur war, ist nicht von der Hand zu weisen. Denn diese Aktion der Verfolgung aller unter diesen obig angeführter Gesichtspunkte stehender Personen wurde gleich nach der Röhm-Revolte immer drakonischer. (...)

Verzweifelt über die Bestimmungen des Gesetzes, die ihn ausschließen, schreibt er weiter:

„Wo aber bliebe das Gewissen? Wenn die Repräsentanten unserer Bundesregierung so eine Rechtshaltung einnehmen, welche Lehre sollen aber all die Geschädigten zur Belehrung ziehen, welche die ungesetzliche Willkürherrschaft jahrelang machtlos erdulden mussten? Sollen diese Personen erneut durch derartige Entrechtung wiederum der Willkür u. dem hilflosen Schicksal preisgegeben werden? Wie sollen all die Personen mit verminderter Arbeitsfähigkeit ohne Hilfe des Staates existenzfähig bleiben?“

Papies belässt es jedoch nicht dabei, ausschließlich nur an die Wiedergutmachungsbehörde in Gelsenkirchen zu schreiben. Am 4.10.1953 schreibt er an den Bundeskanzler Dr. Adenauer, von dort erhält er die lapidare Nachricht, dass sein Schreiben an den Bundesfinanzminister weitergeleitet wurde. Am 27.10.1953 wird ihm nun vom Bundesfinanzminister mitgeteilt, dass sein Schreiben an das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen weitergeleitet wurde, von dort wird es weitergereicht an das Sozialministerium, von dort dann an den Regierungspräsidenten in Münster, der es wiederum an das Wiedergutmachungsamt in Gelsenkirchen weiterleitet.

Trotz der Erfahrung, dass er auf bürokratischem Wege ausgebremst wird und dass er bereits auf das erste Schreiben vom 4.10.1953 an Adenauer niemals eine inhaltliche Antwort des Bundeskanzleramtes erhält, schreibt Papies am 16.12.1953 erneut an Bundeskanzler Dr. Adenauer. Er reklamiert, dass auch seine jahrelange KZ-Internierung nationalsozialistisches Unrecht sei und gibt sich nicht mit den ausgrenzenden Bestimmungen des BEG zufrieden.

„ (...) Ich bin am Ende meiner seelischen Kraft! (...) Die gesetzliche Ungerechtigkeit schreit zum Himmel ohne Ende. “ (Papies an den Bundeskanzler, 16.12.1953)

Auch dieses Schreiben vom 16.12.1953 bleibt inhaltlich unbeantwortet und geht den bürokratischen Weg des ersten Schreibens, es landet in der Gelsenkirchener Entschädigungsakte. Ebenso wie das dritte Schreiben an den Bundeskanzler, das Papies am 20.12.1953 verfasst. Darin heißt es:

„Ich bin am Ende meines Glaubens an das Recht und meiner Kraft. (...) Ich versuche nochmals bittend sich meiner Sache lt. Recht und Gesetz annehmen zu wollen. (...) Seit dem 9.7.(53) – jetzt habe ich am alten und neuem Leiden im Krankenhaus zubringen müssen. In 8 ½ J. nach meiner Befreiung war ich ohne eine staatl. Beihilfe meist arbeitslos u. krank. Von einer Weihnachtsbeihilfe bin ich natürlich ausgeschlossen, lt. Beschluss der Bundesregierung. – Lt. Gesetz sind insoweit meine Eltern u. Geschwister verpflichtet, weil ich in deren Haushalt lebe, für mich aufzukommen. Wielange das noch so gehen soll, mag der Herr Bundeskanzler selbst in meinem Falle ein wenig nachdenken! Was ich auf´m Leibe an Kleidung trage, ist alles, was ich besitze! Behördlicherseits erkennt man überall bedauernd meine Notlage an, man kann aber gesetzmässig nicht für mich tun.

Beschwörend lege ich meine Dringlichkeit im Sonderhärtefall dar u. meine grausame Notlage, bitte ich um eine sofortige Stellungnahme u. Entscheidung, die umgehend an das W.-Amt Gelsenkirchen einzureichen wäre u. um eine Überbrückungsbeihilfe für Kleidung u. Auffrischung meiner Gesundheit. Sollte ich dem Herrn Bundeskanzler oder eines seiner Vertreter nicht persönlich mit meinem Gesuch vorgelassen werden, u. sollte mein Antrag wiederholt auf der gleichen alten Weise erledigt werden, bin ich fest entschlossen und selbst wenn man mich als unheilbar kranker Mensch einsperren würde (ungerechtfertigt!) öffentlich gegen die Deutsche Bundesreg. wegen der grausamen Ungerechtigkeiten, die ich jahrelang lt. des unzulänglichen W.-Gesetz nach §1 sowie des B.E.G. mit einem Plakat protestieren müsste, Protest erheben. Gott sei mein Zeuge u. Er möge mir die Kraft bei meiner schwachen Gesundheit verleihen. (...) Erwarte eine sofortige Weihnachtsüberbrückungshilfe.“ (Papies, 20.12.1953)

Aus den erhaltenen Unterlagen geht hervor, dass Papies zumindest einen Teil seiner Ankündigungen umsetzt: Er reist nach Bonn zum Bundeskanzleramt. Wir erfahren dies aus einem vierseitigen Brief, den er in seiner Verzweiflung am 22.12.1953 unmittelbar nach der Rückkehr aus Bonn nach Gelsenkirchen an den Bundespräsidenten Theodor Heuss schreibt.

„ (...) Obwohl ich meine Lage schriftlich dem Herrn Staatsanwalt Dr. Sch. beim Bundeskanzleramt erklärte u. das ich völlig mittellos sei, meine Angelegenheit am 21.12.1953 nachmittags wegen Zeitmangels nicht erledigt werden konnte, hatte der Herr Staatsanwalt die grosse Güte, mich als ein schwer Kranker für die Nacht mit Verpflegung in einem Obdachlosenasyl unterzubringen. (…) Am anderen Tag war er aber für mich nicht zu sprechen, obwohl vereinbart. Mit Mühe und Not erhielt ich vom Sozialamt eine Rückfahrkarte nach G.. Gott allein sei´s geklagt. Er allein kennt mein Jammer und Elend; wenn ein Mensch an das Gute und Edle des Menschen verzweifeln muss. Ich bitte den Herrn Bundeskanzler (Kommentar: Papies ist wohl derart aufgewühlt, dass er in der Anrede den Bundespräsidenten versehentlich als Bundeskanzler bezeichnet.) sich diesbezüglich meiner Not u. Elends annehmen zuwollen.
Ergebener Diener: Ernst Papies. Frohe Weihnachten!“
(Papies 22.12.1953)

Ebenso wie die Schreiben, die Papies an den Bundeskanzler Adenauer gerichtet hat, bleibt auch das Schreiben an den Bundespräsidenten Heuss inhaltlich unbeantwortet. Papies erhält nur die lapidare Mitteilung, dass es weitergereicht wurde an den Minister für Arbeit, Soziales und Wiederaufbau des Landes NRW in Düsseldorf. Von dort gelangt der Brief an Heuss auf dem bürokratischen Dienstweg dann bis zum Regierungspräsidenten nach Münster. Und weil Papies dem Bundespräsidenten in seinem Schreiben vom 22.12.1953 neben seiner wirtschaftlichen Notlage auch die Ursache für diese Notlage durch ausführliche Darstellung seiner Verfolgung nach §175 und die KZ-Deportation in der NS-Zeit geschildert hat, wird nun der Regierungspräsident Münster als vorgesetzte Behörde des Wiedergutmachungsamtes Gelsenkirchen aktiv und fordert das Amt am 7.5.1954 auf:

„ (...) falls noch nicht geschehen, das Strafurteil des Landgerichtes Bremen anzufordern, damit die Ermittlungen nach Vorlage des Internationalen Suchdienstes möglichst bald abgeschlossen werden können und ich über den BEG-Antrag entscheiden kann. Da ich nach dem hier bekannten Vorgang Bedenken habe, ob über den BEG-Antrag des Herr Papies im positiven Sinne entschieden werden kann, bitte ich, doch von dort aus zu überprüfen, ob die wirtschaftliche Notlage des Herrn Papies nicht eine Unterstützung durch das Wohlfahrtsamt rechtfertigen kann.“

Und so werden diese drei enthaltenen Aufträge umgesetzt: Papies und seine Eltern und seine noch im elterlichen Hause lebenden Brüder Karl und Albrecht werden vom Gelsenkirchener Fürsorgeamt aufgefordert, ihre Einkommensverhältnisse offenzulegen. Außerdem wird als Zweites der Internationale Suchdienst in Arolsen aufgefordert mitzuteilen, welche Erkenntnisse über die Haft und Haftgründe in den Konzentrationslagern vorliegen. Außerdem wird als Drittes von der Staatsanwaltschaft in Essen am 11.5.1954 ein vollständiger Strafregisterauszug nach Gelsenkirchen zum Wiedergutmachungsamt übermittelt.

Was folgt aus den Aufträgen?

Die detailgenaue Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Papies´ Herkunftsfamilie erfolgt. Die Rente des berginvaliden Vaters (69 Jahre) plus die Arbeitsverdienste der beiden ledigen Brüder Karl (43 Jahre) und Albert (39 Jahre) sowie die Arbeitslosenunterstützung von Ernst Papies lassen die Fürsorgebehörde am 14.5.1954 zu folgendem Schluss kommen:

„Da das Familieneinkommen den Fürsorgebedarfssatz erheblich übersteigt, kann fürsorgerechtliche Hilfsbedürftigkeit nicht anerkannt werden. Zunächst sind die Mittel und Möglichkeiten der eigenen oder fremden Hilfe einzusetzen, bevor aus Mitteln der Fürsorge, die von der Allgemeinheit aufgebracht werden müssen, geholfen werden kann. Im übrigen kann der Sohn Ernst, der laufend Arbeitslosenunterstützung bezieht, auch vom Arbeitsamt bei Bedarf Sonderbeihilfen erhalten.“

Damit wird dem inzwischen 45jährigen Ernst Papies signalisiert, dass er sich weiterhin an Eltern und Brüder zu wenden habe, um seine Lebensunterhalt zu sichern. Noch folgenreicher für Papies sind die beiden anderen Ergebnisse der Nachforschungen: Der Internationale Suchdienst in Arolsen teilt direkt an den Regierungspräsidenten mit, dass Papies als Homosexueller (§175), Vorbeugehäftling und Berufsverbrecher in Buchenwald, Mauthausen und Auschwitz interniert war und, verhaftet von der Kripo Gelsenkirchen am 25. Juli 1939, zunächst nach Buchenwald eingeliefert wurde. Und nach Vorliegen des Strafregisterauszuges kommt das Wiedergutmachungsamt am 20.5.1954 zu folgendem Schluss an den Regierungspräsidenten in Münster:

„(...) Um bei weiteren Beschwerden des P. nicht notwendigen Schriftverkehr auszuschalten, weise ich darauf hin, dass nach dem von mir eingeholten unbeschränkten Strafregisterauszuges P. von 1932 – 1936 wegen Sittlichkeitsvergehens nach § 175 des STGB 3mal vorbestraft ist. Insgesamt ist P. 12 mal vorbestraft. Keine Vorstrafe ist dabei politischer Natur. Bezüglich der wirtschaftlichen Notlage des P. konnte ich folgendes ermitteln: P. hat ein monatliches Unterstützungseinkommen durch das Arbeitsamt (...). Er lebt mit seinen Eltern und zwei weiteren ledigen Brüdern in Haushaltsgemeinschaft. Das Gesamteinkommen beträgt (...). Fürsorgerechtliche Hilfsbedürftigkeit kann daher unter keinen Umständen angenommen werden. Es dürfte auch nicht zu verantworten sein, dem P. eine Sonderbeihilfe zu gewähren.“

Bereits 5 Tage danach, am 25.5.1954, schreibt das Wiedergutmachungsamt Gelsenkirchen erneut an den Regierungspräsidenten Münster und fasst die Ermittlungen so zusammen:

„Eine Verfolgung aus Gründen der Politik, Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung ist hiernach nicht festzustellen. Demnach besteht keine Anspruchsberechtigung gem. §1(1) BEG. Der Antrag nach dem BEG wäre daher abzulehnen.“

Der Regierungspräsident will die Sache zum Abschluss bringen und schreibt daher an Ernst Papies:

Papies nutzt diese letzte Gelegenheit, Stellung zu nehmen, bevor ein Bescheid ergeht, in deutlichster Form:

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Und wie nach dem geschilderten Vorgang zu erwarten, wird der Antrag auf Anerkennung als Verfolgter des Naziregimes (und damit die Ansprüche auf Wiedergutmachung/Entschädigung) mit Schreiben vom 3. September 1954 durch den Regierungspräsidenten abgelehnt. Darin heißt es u.a.:

„(...) Nach Auskunft des Internationalen Suchdienstes in Arolsen vom 29. April 1954 wurde der Antragsteller im KZ Buchenwald und KZ Mauthausen als Vorbeugehäftling und Homosexueller geführt. Damit ist erwiesen, dass die Inhaftierung nicht wegen der politischen Haltung des Antragstellers geschah. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Antragsteller wegen seiner gegen den Nationalsozialismus gerichteten politischen Überzeugung durch nat.soz. Verfolgungsmaßnahmen Schaden erlitten hat. Der Antrag des Antragstellers nach dem BEG war deshalb abzulehnen.“

Der Bescheid wird Ernst Papies am 7. Sept. 1954 nach Gelsenkirchen in die Cranger Str. 398 per Postzustellungsurkunde zugestellt. Den Empfang quittiert die jüngere Schwester Henny K..

Der Weg durch die Gerichtsinstanzen: Ernst Papies kämpft weiter

Gegen den Bescheid des Regierungspräsidenten klagt der mittellose Ernst Papies mit Datum vom 15.10.1954. Einen Anwalt kann er sich nicht leisten.

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Die Beiordnung eines Armenanwaltes wird durch das Landgericht Münster, 9. Zivilkammer, Entschädigungskammer, am 3. Dezember 1954 abgelehnt. Ein Armenanwalt wird dem mittellosen Papies versagt.

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Ernst Papies wehrt sich erneut in einem Brief vom 10. Dezember 1954 an die 9. Zivilkammer des Landgerichtes Münster und schreibt darin:

„Das Bundesentschädigungsgesetz ist verfassungswidrig und entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage nach dem Bonner Bundesgrundgesetz. (...) ein Staat, welcher diese Menschenrechte nicht respektiert, hört im gleichen Moment auf ein Rechtsstaat zu sein. (...) ist der Erweis unbestritten erbracht, dass die Internierung in ein Konzentrationslager unbedingt verfassungswidrig ist und ungesetzlich war.“

Und gegen die Ablehnung eines Armenanwaltes legt er mit Schreiben vom 18.12.1954 Beschwerde beim Oberlandesgericht in Hamm ein. Dieser Weg wird dem mittellosen Papies aber verwehrt, denn der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes in Hamm weist am 28. Januar 1955 die Beschwerde gegen die Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwaltes ab. Auch bestreitet das Oberlandesgericht die Notwendigkeit, das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Am 11. Mai 1955, also ziemlich genau 10 Jahre nach Befreiung von Ernst Papies aus dem KZ Mauthausen, hat Papies den juristischen Kampf um seine Rechte verloren. Und abschießend heißt es ganz lapidar es in einer Mitteilung der 9. Zivilkammer des Landgerichtes Münster an den Regierungspräsidenten Münster:

„(...) werden anliegend Ihre Handakten zurückgesandt. Der Kläger hat, nachdem ihm die Beiordnung eines Armenanwaltes versagt worden ist, das Verfahren nicht mehr weiterbetrieben. Die Sache wird daher als erledigt angesehen.“

Nicht erledigt – Papies, der Suchende

Was hier so lapidar zu klingen scheint („Die Sache wird daher als erledigt angesehen.“), wird für Ernst Papies Anstoß zu weiterer persönlicher Veränderung: Er verlässt 1956 endgültig bis zum Lebensende den Geburts- und zeitweiligen Wohnort Gelsenkirchen. Als junger Mann von 17 Jahren hat er im Jahr 1927 diesen Schritt schon einmal getan, Buer zu verlassen. Damals, um mehr von der Welt zu sehen. Jetzt, 1956, fast dreißig Jahre später, von schrecklichsten Erfahrungen und Krankheit begleitet, ist es eher der Versuch, etwas hinter sich zu lassen. Um mehr von der Welt, die sich ihm gezeigt hat, nicht mehr sehen zu müssen.

Wir können nur erahnen, wie schwierig sich sein Weiterleben gestaltet, in welcher erneuten Krise er sich befindet nach dem endgültigen Scheitern seiner Bemühungen um Anerkennung des ihm in der NS-Zeit zugefügten Leides und Unrechts. Dass ihm in der Bundesrepublik durch deren Institutionen zwischen 1945 und 1955 all seine Hoffnungen zerstört wurden, ein halbwegs „versöhntes und friedliches“ Leben führen zu können als KZ-Überlebender, hat ihn tief getroffen. Er hat dies in vielfacher Weise in den zitierten Schreiben zu erkennen gegeben.

„Ich habe nichts mehr zu verlieren, selbst den Glauben an das Leben und das Recht hat man mir hiermit genommen.“ (Papies, 28.7.1954)

Papies macht erneut das, was er gut kann: Er nutzt seine geistige Beweglichkeit, seine Reisefreudigkeit, er geht auf Suche. Suche nach Sinn in seinem Leben. Und auch nach einem schöneren Ort. Das Ruhrgebiet der Nachkriegszeit ist an vielen Stellen zerstört, dreckig, voller Trümmer und für Papies ist sicherlich auch mitentscheidend: Er weiß nicht, was über ihn geredet wird, aber er weiß, dass über ihn geredet wird. Die Nachbarn im Hause sind ja nicht plötzlich andere geworden. Er meldet sich am 25.10.1956 in Gelsenkirchen ab. Sicher auch in der Hoffnung, Dinge zurück- und hinter sich lassen zu können.

Wo er sich in den beiden Folgejahren aufhält, ist unbekannt. Auf Wanderschaft zu sein und mit wenig auszukommen, kennt er ja aus der Jugend, es macht ihm keine Angst. Er ist auf Suche. Fest steht, dass er ab November 1958 für einige Zeit in Ravensburg in Baden-Württemberg lebt und dort angemeldet ist als Hilfsarbeiter, evangelisch. Ravensburg als nicht kriegszerstörte Stadt schien zu taugen für einen „Beginn mit Abstand“.

In Ravensburg hat Papies offensichtlich einen erneuten, aber wiederum vergeblichen Versuch unternommen, doch noch zu einer Entschädigung für die erlittene KZ-Internierung zu kommen oder staatliche Unterstützung im Zusammenhang mit seinem schlechten Gesundheitszustand aufgrund der Internierung zu erhalten.

Dabei ist dokumentiert, dass sich die örtlich zuständige Behörde den geltend gemachten Ansprüchen von Papies in völlig unangemessener Form entledigt hat: Bei der Polizei in Ravensburg wird eine Strafanzeige gegen Papies eingereicht wegen des Verdachtes des Entschädigungsbetruges. Die Ermittlungen führen dazu, dass die zuständige Kriminalhauptstelle in Tübingen telefonisch am 11.3.1959 bei der Polizei in Münster die Entschädigungsakten aus Münster anfordert, die diese wiederum vom Regierungspräsidenten Münster schriftlich am 12.3.1959 anfordert. Die Akten werden dann am 31.3.1959 vom Regierungspräsidenten Münster an die Polizei Münster geschickt, von dort zur Polizei Ravensburg und nach der Auswertung wieder zurück auf dem umgekehrten Weg. Am 14. April 1959 teilt das Kriminalkommissariat Ravensburg der Kriminalhauptstelle mit:

„Nach erfolgter Auswertung werden die Entschädigungsakten des Regierungspräsidiums Münster zurückgesandt. Der Verdacht, dass sich Papies in diesem Fall des Entschädigungsbetruges bzw. versuchten Betruges schuldig gemacht hat, hat sich nicht bestätigt.“

Was die Strafanzeige, auch wenn es kein Strafverfahren gegeben hat, auf jeden Fall bewirkt: Papies ist jetzt auch in Ravensburg polizeibekannt als vorbestrafter Homosexueller, denn die Akten aus Münster belegen ja auch, dass er als Homosexueller verfolgt wurde und sie enthalten den kompletten Strafregisterauszug. Da der Para- graph 175 in der Nazifassung zu diesem Zeitpunkt im Jahr 1959 immer noch unverändert gilt und massenweise auch gegen Männer, die Männer lieben, weiterhin zur Verfolgung angewandt wird, hat Papies negative Folgen zu fürchten, zumindest besteht jetzt die Möglichkeit weiterer Beobachtung und Verfolgung durch Polizei und Justiz. Das Ziel, ihn in Ravensburg loszuwerden, erreicht man mit der Strafanzeige und den Nachforschungen, denn in jedem Fall macht es Papies einen weiteren Verbleib in der Kleinstadt Ravensburg schwer oder gar unmöglich. So ist es nicht verwunderlich, dass er erneut seine „Zelte abbricht“ bzw. abbrechen muss. Eine Rückkehr nach Gelsenkirchen ist nicht der Weg, den er wählt. Dazu beigetragen hat sicherlich, dass die Mutter im September 1958 in Gelsenkirchen gestorben ist und damit die wichtigste emotionale Verbindung nach Gelsenkirchen.

Immer noch ein Suchender ? – Und angekommen?

Letzte Lebensstation Konstanz

Von Ravensburg zieht Papies im Jahr 1960 nach Konstanz an den Bodensee und meldet sich dort am 7. Juni 1960 in der Rosgartenstraße 12 an. Als Beruf gibt er Hausierer an. (Papies hat schon 1939 auf Empfehlung der Gelsenkirchener Stadtverwaltung wegen seines schlechten Gesundheitszustandes nach der Verbüßung der drei Jahre Zwangsarbeit im Moorlager im Emsland einen Wandergewerbeschein beantragt. Hieran knüpft er nun beruflich und legal an.) Sein weiterhin schlechter Gesundheitszustand manifestiert sich auch in Konstanz: Im Juli 1960 übernimmt das städtische Amt einmalig Krankenhauskosten.

Wohnhaus Konstanz, Zähringerplatz 19, hier wohnte Papies von 1964 bis zu seinem Tod 1997Abb.: Wohnhaus in Konstanz, Zähringerplatz 19, hier wohnte Papies von 1964 bis zu seinem Tod 1997

Innerhalb der Altstadt von Konstanz, wo er an verschiedenen Stellen jeweils zur Untermiete in Altbauhäusern in schlechtem baulichen Zustand wohnt, zieht er noch 3mal um: im Oktober 1960 in die Kreuzlingerstr. 6, im Juni 1962 in die Brückengasse 6, dann im September 1963 in die Bahnhofstraße 9. Und danach folgt der letzte Umzug und zwar am 7. Oktober 1964 in die Wohnung Zähringerplatz 19, nicht mehr in der Altstadt gelegen. Sein Vater wird von dieser Veränderung nichts mehr erfahren, denn Rudolf Papies stirbt in Gelsenkirchen-Buer im Haus in der Cranger Str. 398 am 22. Februar 1962.

Die Wohnung am Zähringer Platz in Konstanz ist nach den bisherigen Erkenntnissen seine erste und einzige „eigene“ Mietwohnung in seinem Leben nach den zahlreichen Untermietverhältnissen der Vergangenheit. In diesem Neubau aus den Ende 50er - / Anfang 60er Jahren befinden sich Eigentumswohnungen, ausgestattet mit WC in der Wohnung, Küche, Bad, fließendem Wasser und mehreren Räumen - für Papies ein bis dahin nie erreichter Komfort. Sogar ein Gästezimmer steht ihm zur Verfügung, somit kann er seine Geschwister aus dem Ruhrgebiet und deren Kinder bei deren Besuchen am Bodensee beherbergen. Von dieser Möglichkeit machen Verwandte mehrfach Gebrauch. Auch seine Brüder Karl und Albert sind Gäste in Konstanz. Bei Besuchen werden sie von Ernst Papies aufmerksam und liebevoll bewirtet. Die, die ihn in seinem Zuhause besuchen, berichten über die gepflegte Wohnung im Souterrain des Hauses und die lebensfrohe Art von Ernst. Man kommt gerne zu Papies, der ein humorvoller und geselliger Gastgeber ist.

Wie ist es möglich, dass der finanziell arme Hausierer Ernst Papies eine derartige Wohnung bewohnen kann? Er hat es seiner „Suche“ zu verdanken, seiner Suche nach einem Platz für sich. Diese Sinnsuche führt ihn in den 50er Jahren in verschiedene Glaubensgemeinschaften in Deutschland, darunter unter anderen zur „Pfingstgemeinde“ und zu den Zeugen Jehovas; er informiert sich über diese.

"Zeugen Jehovas"

Für Luise Wilderer Stolpersteine Konstanz (8.2.1893 – 15.4.1970) und Irma Krähen- bühl, geb. Wilderer Stolpersteine Konstanz (13.4.1918 - 6.1.2004) werden im September 2015 in Konstanz zur Erinnerung an das Verfolgungsschicksal als Zeugen Jehovas Stolpersteine verlegt und zwar vor dem Haus in der Schreibergasse 37. Luise Wilderer wird 1936 in Schutzhaft genommen, zu 6 Monaten Haft verurteilt, Gefängnis in Konstanz und Mannheim, am 12. Dez. 1939 erneut verhaftet, ohne Prozess in das KZ Ravensbrück deportiert, von dort im Juli 1942 nach Auschwitz-Birkenau, dort Zwangsarbeit in der SS-Wäscherei, Erkrankung an Flecktyphus, 18. Juni 1943 nach Hause entlassen. Sie erhält im Jahr 1950 eine Entschädigung von 7230 DM für 48 Monate Haft (150 DM pro Monat). Irma Krähenbühl wird am 12. Dez. 1939 verhaftet, von Konstanz zusammen mit der Mutter in das KZ Ravensbrück deportiert, dort vom 4. Mai 1940 bis zum Kriegsende eingesperrt. Die Verfolgung der Zeugen Jehovas wird im Bundesentschädigungsgesetz ('aus religiösen Gründen') anerkannt.

Bei den Zeugen Jehovas bleibt er. Er tritt in Konstanz aus der evangelischen Kirche aus und wird Mitglied bei den Zeugen Jehovas. Und er lernt mehrere Glaubensbrüder und -schwestern kennen und fasst zu denen ein gewisses Vertrauen. Ein Zeitzeuge, selbst aktives Mitglied der Glaubensgemeinschaft, berichtet, dass Papies insbesondere zu einem Mann und Glaubensbruder, Herrn Erwin Bettermann, und zwei Frauen, Frau Luise Wilderer und deren Tochter, Frau Irma Krähenbühl, einen intensiven persönlichen Kontakt pflegt, dass er mit diesen Menschen auch über seine KZ-Internierung gesprochen habe, dass Papies diesen Menschen vermutlich auch den Verfolgungsgrund nennt, nämlich Homosexualität. Dass er dies tut, steht sicherlich im Zusammenhang mit dem Lebensweg dieser Personen: Der Glaubensbruder Erwin Bettermann, von dem Papies intensiv im Bibelstudium unterwiesen wird, der gewissermaßen sein „Ziehvater“ wird, ist selbst als Zeuge Jehovas verfolgt worden und im KZ gewesen. Auch die beiden Frauen, Mutter Luise Wilderer und Tochter Irma, sind von den Nationalsozialisten wegen ihrer Zugehörigkeit zu den Zeugen Jehovas verfolgt worden, als sogenannte „Bibelforscher“ stigmatisiert und drangsaliert worden und überlebten die KZ-Internierung.

Diese beiden Frauen werden die Vermieterinnen von Papies, ihnen gehört die Eigenturmswohnung am Zähringer Platz. Zunächst überlässt die Mutter, Frau Wilderer, danach die Tochter, Frau Irma Krähenbühl, Papies die Wohnung zur Nutzung. In seiner im Jahr 1996 schriftlich gemachten Vorsorgevollmacht erklärt er dazu:

„Ich selbst bin unvermögend und bezog Sozialhilfe zu meiner kleinen Beihilfe. Ich bewohne eine komplett möblierte Eigentumswohnung, die der Frau Irma Krähenbühl gehört, die in der Schweiz in Kreuzlingen wohnt.“ (Papies, 6.1.1996)

Da Papies für seinen Lebensunterhalt nicht aufkommen kann, wird die Miete von der Stadt Konstanz übernommen.

Irma Krähenbühl und Ernst Papies nebeneinander im ReisebusAbb.: Vermieterin und Glaubensschwester Irma Krähenbühl mit Ernst Papies, Mieter und Glaubensbruder

Im Leben von Papies vollzieht sich in Konstanz nach dem enormen Druck aus Verfolgung, Stigmatisierung und Ablehnung jeglicher Wiedergutmachung ein Wandel: Er lässt sich als Erwachsener Mitte der 1960er Jahre in der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas taufen. Deren Versammlungsort, der Königreichsaal, befindet sich in Konstanz nur wenige Gehminuten entfernt von der Wohnung Papies´ am Zähringer Platz. Papies wird zum aktiven und missionierenden Gemeindemitglied. Ein Zeitzeuge erinnert sich: „Er war praktisch immer da.“

Aus heutiger Sicht scheint das Zusammentreffen mit Mutter und Tochter wie ein großer „Glücksfall“ im Leben von Papies. Vermutlich geben ihm diese Personen und deren Akzeptanz und Wohlwollen seiner Person so viel Kraft und Lebensmut und auch die notwendigen Hinweise und Unterstützung, dass er im Jahr 1966 erneut zum Landesamt für Wiedergutmachung in Münster in Westfalen schreibt:

„Konstanz, den 3.2.1966.

Da all meine gesetzlich berechtigten Anträge im Jahre 1948, 49 u. 50 auf Wiedergutmachung wegen der damaligen gesetzlichen Unzulänglichkeiten auf Anerkennung meines Wiedergutmachungsanspruches wegen ca. 6jähriger Freiheitsberaubung u. Schadens an Gesundheit abgelehnt wurden, bitte ich dieselben Anträge nochmals zu prüfen, inwieweit ein Anspruch auf Wiedergutmachung des Entschädigungsabschlußgesetzes vom 14.9.1965 nun auch für mich vorliegt. Dieses Wiedergutmachungs-Entschädigungs-schlußgesetzt sieht im allgemeinen für alle K.Z. Verfolgte die über 1 Jahr ungesetzlich interniert wurden, eine Soforthilfe von DM 3000.- vor, deren Anspruch ich hiermit auch geltend machen möchte. Bitte höflichst um umgehenden Bescheid.

Ernst Papies“

Doch einen positiven Bescheid erhält Papies nicht. Der Regierungspräsident in Münster schreibt:

Ernst Papies Mitte der 60er Jahre auf einem Kongress der Zeugen JehovasAbb.: Ernst Papies, ca. Mitte der 60er Jahre auf einem Kongress der Zeugen Jehovas

Ein Wandel gegenüber den Ansprüchen von Männern, die als Homosexuelle verfolgt worden waren, hatte sich also in über 2 Jahrzehnten nach Ende der Nazidiktatur nicht vollzogen. Papies muss diese erneute Verweigerung und der Ausschluss von jeglicher Anerkennung als Verfolgter des Naziregimes um so schmerzhafter zu Bewusstsein gekommen sein, als er ja von seinen Glaubensbrüdern und –schwestern der Zeugen Jehovas weiß, dass diese als nach dem Entschädigungsgesetz anerkannte Verfolgtengruppe sehr wohl finanzielle Entschädigungen für ihre erlittene KZ-Haft als religiös Verfolgte erhielten.


Für immer ein Verfolgter

Ernst Papies im Jahr 1974, 63 Jahre altAbb.: Ernst Papies im Jahr 1974, 63 Jahre alt

Im Jahre 1975, also 30 Jahre nach Ende der Nazidiktatur und 30 Jahre nach seiner „Befreiung“ aus dem KZ Mauthausen kommt Papies in´s Rentenalter. Er stellt einen Rentenantrag an die zuständige Landesversicherungsanstalt Baden. Jetzt wird er indirekt erneut bestraft, denn sowohl die Zeiten der dreijährigen Arbeitslagerhaft von 1936 bis 1939 im Moorlager im Emsland als auch die 6jährige KZ-Internierung in Buchenwald, Mauthausen und Auschwitz von 1939 bis 1945 werden nicht als Beitragszeiten oder Ersatzzeiten in der Rentenversicherung anerkannt.

Das nationalsozialistische System hatte ihn zwar insgesamt 9 Jahre lang durch Zwangsarbeit ausgebeutet, da er aber als Homosexueller verfolgt worden war, ist die Begründung für die Nichtanerkennung dieser Rentenersatzzeiten wiederum die gleiche wie bereits 25 Jahre zuvor bei seinem Antrag auf Wiedergutmachung: Er gehöre nicht zum Personenkreis der Verfolgten im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes, schreibt der Regierungspräsident Köln am 21. Nov. 1975 an die Landesversicherungsanstalt Baden in Karlsruhe. Die Anerkennung der Rentenersatzzeit wird abgelehnt. Der Rentner Papies erhält in Folge nur eine so minimale Rente, dass er dauerhaft auf staatliche Unterstützung angewiesen ist.

Als Rentner vertieft er sich weiter in seinen Glauben und nimmt an zahlreichen Kongressen der Zeugen Jehovas im In- und Auslang teil, betreibt mit Glaubensbrüdern – und Schwestern intensiv das Bibel- und Schriftenstudium und predigt das Evangelium im Sinne der Zeugen Jehovas.

Ausweise, Ernst Ernst Papies, um 1985

Abb.: Oben re., Ernst Papies um 1985. Unten, 2 Glaubensschwestern und Ernst Papies beim Studium religiöser Schriften, um 1980

Ernst Papies, um 1980

Ernst Papies stirbt im Alter von fast 88 Jahren am Montag, den 16. Juni 1997 in seiner Wohnung am Zähringer Platz 19 in Konstanz am Bodensee. Zum Ende seines Lebens ist er auf Pflege und Unterstützung angewiesen. Diese übernehmen seine Glaubensbrüder von den Zeugen Jehovas.

Würdigung: Ein aufrechter Typ

Ich konnte mit mehreren Personen, die Ernst Papies nach 1945 persönlich kannten, Gespräche führen. Das Bild, das daraus über den älteren und alten Ernst Papies entsteht, ist insgesamt trotz der sehr unterschiedlichen Perspektiven und Interessen, aus denen mir berichtet wurde, erstaunlich klar und die Schilderungen ähnlich oder „deckungsgleich“. Ernst Papies wurde gemocht, er war ein lebensfreudiger, anspruchsloser Mann, hat genossen, was er hatte. Er wird als wohlbeleibter alter Mann beschrieben, beweglich, viel draußen, kontaktfreudig. „Man konnte, wenn man im Bus neben ihm saß, nicht nicht mit ihm in´s Gespräch kommen.“

Ernst Papies als Kunstreiter, Oberstdorf Mai 1973Abb.: Handschriftliche Beschriftung auf der Bildrückseite: Ernst Papies als Kunstreiter, Oberstdorf Mai 1973

„Er ist niemandem zur Last gefallen, ist viel gereist, war in Griechenland und anderswo. Er erzählte gerne von seinen Reisen, war oft längere Zeit weg. Man hat ihn gerne eingeladen, weil er unterhaltsam war und gut erzählen konnte. Er war ein aufrechter Typ.“

„Beruflich war er noch als alter Mann mit seinem Kleinhandel unterwegs. Er hatte einen Bauchladen, keine feste Arbeitsstelle, verkaufte Sachen wie Seife, Kämme, Bürsten, Strickzeug und kleine Dinge für den Alltag auf Messen, Ständen, Jahrmärkten in der Umgebung.“


Ansichtskarte aus England Abb.: Ansichtskarte aus England, Land´s End in Cornwall von einem Glaubensbruder

Über seine Verfolgung als Homosexueller hat er mit den Personen, die ich gesprochen habe, nicht gesprochen. In der Herkunftsfamilie – eine eigene Familie im traditionellen Sinne hat Papies nicht gehabt - war die Verfolgung als Homosexueller bekannt, aber das Thema wurde sowohl von Ernst Papies als auch von seinen Verwandten gemieden. Zahlreiche 'Bruchstücke' seiner Verfolgung sind aber bis heute bekannt.

Hat der liebenswürdige Mensch Papies geliebt?
War er einsam?

Auf diese Frage ist die Antwort eines Befragten: „Er war doch Zeuge Jehovas, Gott war sein Nächster.“ Und „Ich weiß, dass er im KZ war. Warum, hat er mir nicht gesagt.“

Dieses: „Was kann ich sagen? Was will ich sagen? Wozu werde ich schweigen? Was sollst du mich nicht fragen?“ bleibt sein Lebensthema. „Du bist akzeptiert, aber erzähle nichts von dir, nichts von deiner Verfolgung als Homosexueller, dann bist du bei uns anerkannt. Und wir werden dich nichts dazu fragen.“ Diese „Don´t tell, don´t ask“ begegnet uns in exemplarischer Ausprägung und expliziter Formulierung wieder in der homosexuellen-feindlichen US-Amerikanischen Militärgesellschaft.

"Don’t ask, don’t tell"

“Don’t ask, don’t tell” (DADT, zu deutsch etwa „Frag nicht, sag nicht(s)“, Verkürzung von „We don't ask and you don't tell“, „Wir [das Militär] fragen nicht und du sagst nichts“) war eine wehrrechtliche Praxis, die den Status von Homosexuellen in den Streitkräf- ten der Vereinigten Staaten betraf. Ihr zufolge war es Soldaten verboten, gleichgeschlechtliche Beziehungen romantischer oder sexueller Art in der Öffentlichkeit zu führen. Darüber hinaus war es homosexuellen Mitgliedern der Streitkräfte untersagt, ihre sexuelle Orientierung preiszugeben oder während ihrer Dienstzeit über Themen der Homosexualität zu sprechen. Vorgesetzten Soldaten war es im Gegenzug untersagt, Untersuchungen über die sexuelle Orientierung ihrer Untergebenen anzustellen. Die Richtlinie ergab sich aus Spannungen zwischen geltender Rechtslage, die Homosexuellen den Wehrdienst vollständig untersagte, und wehrrechtlichen Exekutiverlassen, die dieses Verbot abmilderten.

Vielleicht ist auch so die Hinwendung zu den Zeugen Jehovas zu verstehen: Papies, geschunden im Arbeitslager, gequält in Buchenwald, Mauthausen und einem Außenlager von Auschwitz hat die Entmenschlichung hautnah und unmittelbar erlebt, ein schwer traumatisierter Mensch, der einerseits alles daran setzt, als Verfolgter des Naziregimes anerkannt zu werden (vom Staat BRD und auch von den Verbänden der Naziverfolgten, die ihn ebenfalls ausschlossen), der aber andererseits keinesfalls erneute Diskriminierung heraufbeschwören wollte. In Folge: Liebe „nur“ zu einem Gott, niemals wieder zu einem Menschen, schon gar nicht zu einem Menschen des gleichen Geschlechtes.

Sein Schweigen im persönlichen Umfeld über seine Vergangenheit und vielleicht auch gerade seine Zuwendung zu den Zeugen Jehovas ist Ausdruck des gesellschaftlichen Drucks gewesen. Er wusste, was von ihm gerade auch in seiner Glaubensgemeinschaft bei den Zeugen Jehovas erwartet wurde: dass er keine homosexuellen Kontakte einging, schon gar keine Beziehung zu einem anderen Mann aufnahm.

Nach den lebensbedrohlichen Erfahrungen der Nazizeit und der massiven Ausgrenzungen in der BRD war er bereit, diesen hohen Preis zu zahlen. Man vergegenwärtige sich auch, welche politische Führungsriege sich die deutsche Bevölkerung in Bund und Land in den 1960er Jahren wählte: Mitte der sechziger Jahre konnte ein Altnazi, Kurt G. Kiesinger, Bundeskanzler werden, in Baden-Württemberg stand von 1966 bis 1978 der reaktionäre Hans Filbinger als Ministerpräsident an der Macht. ("Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein.") Der damalige CSU-Vorsitzende und Bundesfinanzminister, Franz Josef Strauss, verstand es perfekt, den braunen Sumpf am rechten Rand zu bedienen mit markigen Sprüchen auf Kosten von Minderheiten, z.B. „Lieber ein kalter Krieger als ein warmer Bruder.“

Respekt verdient, wie Ernst Papies sein Leben „gemeistert“ hat. Dass er trotz oder gerade wegen der gemachten Erfahrungen ein charakterstarker, lebensfreudiger und bescheidener Mensch geblieben oder geworden war. Respekt verdient auch, dass er etwas getan hat, was andere Männer, die als Homosexuelle verfolgt wurden und die Nazizeit überlebten, nicht versucht haben: Sich zu wehren – und das trotz der Tatsache, dass bis 1969 die Nazifassung des §175 in der BRD galt und sich Papies so bis in die sechziger Jahre dem Risiko aussetzte, erneut Ziel polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen zu werden und erneut gesellschaftlich ausgegrenzt zu werden.

Seine mutigen Anträge auf Entschädigung für das erlittene Unrecht sind in doppelter Hinsicht wichtig: Sie brandmarken zum einen die Verfolgung durch die Nazis, zum anderen stellen sie den demokratischen Staat BRD mit seiner undemokratischen Haltung zu einer verfolgten Minderheit bloß.

Als Ernst Papies im Jahr 1998 stirbt, liegt die Abschaffung des unsäglichen § 175 erst vier Jahre zurück. Erst nach der Wiedervereinigung 1994 war in der BRD damit Homosexualität nicht mehr strafbar. Papies erlebt nicht mehr, dass die Urteile, die mittels des Paragraphen 175 vor 1945 gefällt worden waren, aufgehoben wurden. Dies erfolgte erst im Jahr 2002. Eine Entschädigung haben die Betroffenen nie erhalten. Man hatte auf die „natürliche“ Lösung gewartet, d.h. den Tod der Verfolgten.

Bis heute, im Jahr 2015 sind die Urteile, die im Zeitraum nach dem 8. Mai 1945 bis 1969 mittels der Nazifassung des §175 gesprochen wurden, nicht aufgehoben. Auch diese Gruppe von Verurteilten hat bis heute keine individuelle Entschädigung erhalten.

Ein Kontakt überdauert das KZ

Der Musiker Willi Heckmann im Jahr 1956Abb.: Der Musiker Willi Heckmann im Jahr 1956

Ernst Papies hat bis zum Lebensende eine Werbefotopostkarte aus dem Jahr 1956 aufbewahrt. Diese zeigt den Musiker Willi Heckmann mit Akkordeon. Wieso hat Ernst Papies dieses Bild in sein Album geklebt? Zunächst sieht man, dass eine Nadel durch das Foto gestochen wurde, d.h. es ist eine gewisse Zeit aufgehängt gewesen, bevor es in das Fotoalbum gelangt.

Willi Heckmann (Altena 1897 bis Wuppertal 1995) ist wie Papies in der NS-Zeit als Homosexueller verfolgt worden, ist zunächst im KZ Dachau eingesperrt worden und dann 6 Jahre im KZ Mauthausen Häftling Nr. 1212 gewesen. Wie Papies (zunächst Häftling Nr. 2802, nach der Rückkehr aus Auschwitz Häftling Nr. 124149) wird auch Heckmann in Mauthausen im Mai 1945 „befreit“.

Die beiden Männer kennen sich also, teilen ein Schicksal, teilen auch die vergebliche Bemühung um Entschädigung für das erlittene Unrecht in der BRD. Sie teilen aber noch mehr: Im KZ Mauthausen sind beide in einem „Arbeitskommando der §175 Häftlinge“. Auf der erhaltenen Liste finden sich 32 Männer, die im Steinbruch, dem Arbeitskommando „Wiener Graben“ schuften müssen, darunter Heckmann und Papies.

Außerdem sind weitere Homosexuelle im Baukommando innerhalb des Lagers, in der Wäscherei und als Elektriker zwangsweise eingesetzt. Ein weiterer Häftling ist im Krankenrevier, 3 weitere Häftlinge sind unter noch schlechteren Bedingungen in der Isolierung eingesperrt.

Mauthausen-Liste Arbeitskommando der §175 Häftlinge

Abb.: Liste des Arbeitskommandos der §175 Häftlinge im KZ Mauthausen

Willi Heckmann und Ernst Papies gehören zu den Überlebenden dieser Liste von Homosexuellen, halten nach Kriegsende und Entlassung aus dem KZ Kontakt. Die Werbebildkarte mit dem Konterfei von Willi Heckmann ist ein Druck aus dem Jahr 1956, nachdem dieser als Musiker am Klavier und Akkordeon und Sänger und Unterhaltungskünstler beruflich wieder Fuß gefasst hat.

Die Männer haben neben dem Verfolgungsschicksal - trotz vieler Unterschiede - zahlreiche Gemeinsamkeiten: Beide sind lebenslustig, beide haben Humor, beide werden als weich und gesellig wahrgenommen, beide haben Verwandte, die sie schätzen. – Und beide haben eine große Scheu, über das erlittene Unrecht und die Verfolgung im Verwandtenkreis zu sprechen.

In dem Nachlass von Ernst Papies ist das Foto von Willi Heckmann eine Besonderheit: Es ist das einzige Dokument, dass als Hinweis auf seine Verfolgungsvergangenheit zu identifizieren ist. Im gesamten schriftlichen Nachlass, der in der Wohnung von Papies gefunden wurde, gibt es keine anderen Dokumente mit Bezug zur NS-Zeit, auch der gesamte Schriftwechsel in der Wiedergutmachungsanstrengung wurde von Papies wahrscheinlich nicht aufbewahrt. Die Kenntnisse über das Leben von Willi Heckmann und ein respektvolles Portrait sind in einem Film festgehalten, den sein Neffe Klaus Stanjek in dem wundervollen und würdigenden Musikportrait „Klänge des Verschweigens“ 2012 geschaffen hat.

Die Bestattung und der Grabstein in Konstanz – eine eigene Geschichte

Auf dem Konstanzer Hauptfriedhof findet sich im Feld 32, Reihe 10 Nr. 277 ein Reihenurnengrab.

Reihenurnengrab in KonstanzAbb.: Reihenurnengrab in Konstanz

Zu den Umständen der Beerdigung sagt der Bestatter: „… leider muß ich Ihnen mitteilen, dass ich noch nie ein so leeres Aufnahmeformular in unserem Hause wie bei Herrn Papies gesehen habe, d.h. es gibt keine Angaben über Angehörige, Freunde, etc. Es besteht ein Reihenurnengrab. … Unsere Rechnung damals wurde vom Rechts- und Ordnungsamt der Stadt Konstanz bezahlt.“ Glücklicherweise ist die indirekte, subjektive Einschätzung des Bestatters falsch, dass (sich) niemand an Papies erinnern will.

Ob es ein Wunsch von Ernst Papies war, nach dem Tod eingeäschert zu werden, ist eindeutig geklärt. Angesichts der vielen im KZ ermordeten Menschen, die in den Öfen der Tötungsmaschinerie verbrannt worden waren – was Papies unmittelbar miterlebt hat in Buchenwald, Mauthausen und Auschwitz - bleibt die Frage offen, warum sich Papies für die Feuerbestattung entscheidet.

Letztwillige Verfügung

Doch obwohl Papies glaubt, durch die Vorsorgevollmacht an seinen Glaubensbruder Alfred K. und die schriftliche Verfügung seiner Feuerbestattung, gut vorgesorgt zu haben für die Abwicklung seiner Bestattung, läuft nach dem Tod einiges schief:

Abb.: Letztwillige Verfügung

„Da ich die Bestattungskosten nicht bezahlen kann und die AOK nur DM 2100.- für die Bestattungskosten zahlt, übernimmt das Sozialamt Konstanz nach Absprache mit Frau S. vom Sozialdienst Konstanz die übrigen Kosten für die Bestattung.“ (Papies, 6.1.1996)

Zunächst wird die Verbrennung durchgeführt auf Anordnung der Stadt Konstanz, aber es wird nicht der Bestatter gewählt, den Papies gewünscht hat. Danach wird, ohne dass der als Angehöriger zu benachrichtigende benannte Neffe, der sich unglücklicherweise im Urlaub befindet, gefragt wird, eine umgehende Beisetzung der Urne auf dem Konstanzer Hauptfriedhof angeordnet. Als der Neffe Anfang Juli 1997 nach Konstanz reisen kann, ist die Bestattung bereits auf Anordnung der Stadt Konstanz durchgeführt worden.

Auch stellt die Stadt Konstanz keine sachgerechten Ermittlungen an über die Erben. Sie bemüht sich nicht trotz des Hinweises, dass noch zwei Schwestern von Ernst Papies leben, die Schwestern als nächste Verwandte und deren Anschriften zu ermitteln - statt dessen zieht das Rechts- und Ordnungsamt dann willkürlich den einen bekannten Neffen heran, behandelt ihn, als sei er der rechtmäßige Erbe und setzt ihn für die Beitreibung der nicht gedeckten Beerdigungskosten so sehr unter Druck, dass sich der Neffe und dessen Kinder gezwungen sehen, eine Ausschlagung des Erbes notariell beurkunden zu lassen. Und das, obwohl bei sorgfältiger Bearbeitung des Sachverhaltes durch die Stadt Konstanz leicht feststellbar gewesen wäre, dass der Neffe gar nicht Erbe sein konnte, da noch nähere Verwandte von Ernst Papies lebten.

Es entwickelt sich eine langwierige Streitigkeit, in deren Verlauf die Stadt Konstanz erst nach Einschaltung eines Rechtsanwaltes durch den Neffen nachgibt und den Verwaltungsbescheid über die Heranziehung zu den ungedeckten Bestattungskosten zurücknimmt.

Für die Rücknahme des willkürlichen und falschen Bescheides wiederum soll nach Forderung der Stadt Konstanz der Neffe noch 150 DM Gebühren zahlen. Diese erneute Willkürmaßnahme der Stadt Konstanz wird von der vorgesetzten Behörde, dem Regierungspräsidium in Freiburg als unrechtmäßig bezeichnet und die Stadt Konstanz am 8. Nov. 1999 angewiesen, auch diesen Verwaltungsakt rückgängig zu machen. Doch wie „zufällig“ vergessen die Behörden in Konstanz und Freiburg, darüber den Neffen zu informieren. Erst nachdem dieser im September 2000 erneut nachfragt, wie die Sache nun entschieden wurde, erhält er die Mitteilung über die Rücknahme des Kostenbescheides. Die gesamte Streitigkeit zieht sich also bis in den September 2000 hin, d.h. erst mehr als 3 Jahre nach dem Tod seines Onkels Ernst kann der Neffe endlich mit der Behördensache abschließen. Die Kosten für den eingeschalteten Rechtsanwalt, um sich gegen die falschen Verwaltungsakte zu wehren, gehen zu seinen Lasten.

Unabhängig von den Streitigkeiten mit der Stadt Konstanz sorgt der Neffe für das Grab und gibt einen Grabstein in Auftrag. Er berücksichtigt bei der Beschriftung des Grabsteins indirekt auch den Wunsch des Onkels nach einer „Feuerbestattung auf annonimer Art“ (Papies 6.1.1996).

In den persönlichen Papieren findet sich:

Ernst Papies, Testament

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Der Stolperstein in Gelsenkirchen

Cranger Str. 398, GelsenkirchenAbb.: Vor dem Haus erinnert ein Stolperstein an Ernst Papies

Während der Grabstein auf dem Konstanzer Friedhof an „Onkel Ernst“ erinnert, an das Familienmitglied, dessen Nachname nicht genannt wird, soll der Stolperstein vor dem Wohnhaus in der Cranger Str. 398 in Gelsenkirchen-Buer an Ernst Papies erinnern, an den Mann, der uns an seine Verfolgungsgeschichte erinnert durch seine zahlreichen in Behördenakten hinterlassenen Schriftstücke an Verwaltungsbehörden, Gerichte, an die höchsten politischen Vertreter der Bundesrepublik - und der stellvertretend für eine Vielzahl weniger mutiger Männer den Finger in die Wunde legt und erinnert an fast ein Jahrhundert Verfolgungsgeschichte von Homosexuellen.

Ein Mann, der ein beeindruckendes Gespür für Gerechtigkeit hat, der sich vom Ziel seiner Rehabilitierung auch von Gesetzen, Vorschriften, Erlassen nicht abschrecken lässt. Es ist ihm nicht gelungen, dieses Ziel zu Lebzeiten zu erreichen. Die erst im Jahr 2002 erfolgte Aufhebung der § 175-Urteile aus der Zeit vor dem 8. Mai 1945 erlebt er nicht mehr. Doch auch wenn er diese Aufhebung noch erlebt hätte: Einen individuellen Entschädigungsanspruch beschloss der Bundestag nicht!

Der Stolperstein in Gelsenkirchen soll an den mutigen und wehrhaften Ernst Papies erinnern. Der Stolperstein wurde am 14. August 2015 vor dem Wohnhaus Cranger Straße 398 in GE-Buer verlegt. Das Wohngebäude hat den Bombenkrieg überstanden.

Stolperstein Ernst Papies

Initiative, Recherchen und Bericht zum Leben und Tod von Ernst Papies stammen von Jürgen Wenke, ehrenamtlicher Mitarbeiter des gemeinnützigen Vereins Rosa Strippe e.V., Beratungsstelle für Lesben, Schwule und deren Familien. Die Patenschaft für den Stolperstein hat die Europaabgeordnete der „Grünen“, Frau Terry Reintke übernommen. Weitere Stolpersteine für Menschen, die als Homosexuelle verfolgt wurden, sind in Bochum, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hattingen, Velbert, Witten und Wuppertal bereits verlegt worden. Weitere werden folgen. Weitere Infos unter www.rosastrippe.de oder orga(ätt)rosastrippe.de


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Aktuell 2015

Manfred Bruns zur Rehabilitierung und Lutz van Dijk zur Verfolgung

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(Quelle: Beide Artikel Screenshots rik Mai 2015)

WDR 5 u. COSMO: Hörstolperstein Ernst Papies

Gelsenkirchen: Stolperstein für Ernst Papies

Die Idee der Hörstolpersteine haben Lehrerin- nen des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums in Bergisch Gladbach an den WDR herangetragen. Die Schüler*innen der 11. Klasse haben die Texte der Hörstolpersteine recherchiert und diese auch selbst im WDR-Studio eingesprochen. Die ursprüngliche Idee der Hörstolpersteine stammt aus der radiofabrik in Salzburg. Für den WDR umgesetzt hat sie die Journalistin und Medientrainerin Nele Posthausen. Jürgen Wenke, unermüdlicher Kämpfer für die Erinnerung und das Gedenken an NS-Verfolgte schwule Männer, hat die Recherche für den Beitrag unterstützt und Bildmaterial zur Verfügung gestellt.

Anhören: → Hörstolperstein Ernst Papies


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