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Über die Lebens- und Leidenswege von Franz Lisberg ist vergleichsweise wenig bekannt. Geboren wurde Franz Lisberg am 9. Juni 1906 in Gelsenkirchen als Sohn des Bergmanns Josef Lisberg und dessen Ehefrau Johanna, geborene Schäfer. Der gelernte Bergmann Franz Lisberg war seit dem 7. November 1935 mit der am 7. September 1914 geborenen Landhelferin Rosa Schmidt verheiratet, die Ehe blieb kinderlos. Rosa Lisberg starb am 30. September 1940 in Hagen, die Todesumstände sind nicht bekannt.

Abb.1: Abschrift eines Artikels in der Gelsenkirchener Allgemeine Zeitung (GAZ) vom 9. Oktober 1935. (Quelle zeit.punktNRW) Nachstehend die transkribierte Abschrift:
Berufsverbrecher in Schutzhaft genommen
Reif für's Konzentrationslager
Die Pressestelle des Polizeipräsidiums teilt mit:
Ein besonders schwerer Junge ist der 28jährige Franz Lisberg aus der Stefanstraße, der als gewerbsmäßiger Einbrecher, Hehler usw. bereits siebenmal vorbestraft ist. Bereits mit 13 Jahren war der hoffnungsvolle Bursche straffällig geworden und hat sich dann fortgesetzt verbrecherisch betätigt. Sein Spezialgebiet war die Beraubung von Eisenbahnwaggons, die er stets außerhalb seines Wohnortes zur Nachtzeit in den Bahnhöfen Dortmund, Bielefeld, Osterfeld usw. ausführte.
Nach Verbüßung schwerer Gefängnisstrafen wurde L. am 30. September 1931 wegen schweren Diebstahls in drei Fällen zu drei Jahren acht Monaten Zuchthaus und fünf Jahren Ehrverlust verurteilt. Schon am 17. Dezember 1931 folgte wegen schweren Rückfalldiebstahls in 13 Fällen eine Verurteilung zu vier Jahren Zuchthaus und fünf Jahren Ehrverlust. Diese Strafe hat Lisberg verbüßt.
Da er aber sein verbrecherisches Treiben nicht einstellte, wurde ihm seitens der Kriminalpolizei verboten, ohne schriftliche Genehmigung von ihr den Stadtbezirk Gelsenkirchen zu verlassen und ihm ferner untersagt, zur Nachtzeit seine Wohnung zu verlassen. Dabei wurde ihm angedroht, daß er, falls er diese Anordnung nicht befolge, in polizeiliche Vorbeugungshaft genommen werden müßte. Die betreffenden Anordnungen wurden am 2. Juli d. J. getroffen. Lisberg störte sich nicht daran und hat die auferlegten Vebote wiederholt übertreten. Aus diesem Grunde wurde er von der Kriminalpolizei in polizeiliche Schutzhaft genommen. Der Verbrecher wird alsbald in ein Konzentrationslager untergebracht werden.

Abb.2: Häftlings-Personalkarte Franz Lisberg, KZ Gusen (Arolsen Archives). In die Lagerstufe II wurden "schwerer belastete, jedoch noch erziehungs- und besserungsfähige Schutzhäftlinge" eingewiesen. Die Einstufung diente dazu, Häftlinge entsprechend der Einschätzung ihrer Gefährdung für den Staat und ihrer Arbeitsverwertung in bestimmte Lager zu lenken.
Die Häftlings-Personalkarte aus dem Konzentrationslager Gusen, ausgestellt für Franz Lisberg hält als letzte Wohnanschrift die Schillstr. 10 in Gelsenkirchen fest. Eingewiesen wurde Franz Lisberg durch die Kripo Recklinghausen am 7. Februar 1936 zunächst in das KZ Esterwegen, am 6. August 1936 folgte die Überstellung in das KZ Sachsenhausen, am 27. November 1938 in das KZ Mauthausen. In das KZ Gusen II (einem der brutalsten Außenlager des KZ Mauthausen-Gusen in Oberösterreich) wurde Franz Lisberg am 27. Oktober 1942 überstellt.
Die Häftlings-Personalkarte verzeichnet auch die Stigmatisierung 'Berufsverbrecher (BV)', nennt "8 Vorstrafen wegen Widerstand, Diebstahl und Hehlerei". Als "Berufsverbrecher" galt eine Person, die innerhalb von fünf Jahren mindestens drei Mal zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Zentrales Kriterium war außerdem, dass die Delikte aus "Gewinnsucht" begangen wurden. Damit meinten die Nationalsozialisten vor allem kleinere Eigentumsdelikte wie Diebstahl, Betrug oder Hehlerei. Den "Asozialen" und "Berufsverbrecher", das ist ganz wichtig zu betonen, gibt es nicht. Es handelt sich bei den Begriffen um Fremdzuschreibungen, Konstruktionen und Nazi-Terminologie. Die Verwendung der Begriffe, selbst in Anführungszeichen, ist deswegen umstritten. Gleichzeitig gibt es keine Selbstbezeichnung der Betroffenen, die stattdessen übernommen werden könnte.
Abb.3: Artikel in der "The Royal Gazette Weekly" (Bermuda) "100 killed for Hitler's Birthday, Court is Told" , März 1961
Franz Lisberg wird ab dem 1. Dezember 1942 im KZ Gusen II als Blockältester von Block 14 eingesetzt. Als Blockältester wurde ein Funktionshäftling bezeichnet, ein Gefangener im Konzentrationslager-System, der zur Zeit des Nationalsozialismus von den SS-Bewachern als Aufseher im Arbeitseinsatz oder zu anderen Kontroll-, Ordnungs- und Verwaltungsaufgaben gegenüber Mitgefangenen eingesetzt wurde. Er hatte in dem ihm unterstellten Block für Ruhe und Ordnung unter den Bewohnern zu sorgen. Für sämtliche Vorkommnisse trug er die Verantwortung und war gegenüber dem Blockführer, rechenschaftspflichtig. Wenn die SS Verstöße gegen die Lagerordnung in einem Block bemerkte, wurden besonders die Blockältesten hart bestraft, und danach zumeist aus dieser Funktion entlassen. Solange sie ihre Aufgaben zur Zufriedenheit der SS erledigten, blieben den Blockältesten Übergriffe und körperliche Schwerstarbeit erspart. Sie erhielten überdies Vergünstigungen, die ein Überleben im KZ erleichterten. Meist lebten sie in einer separaten Stube getrennt von den übrigen Häftlingen und hatte ein eigenes Bett. Ihnen unterstanden zwei Stubenälteste, die sie in ihren Aufgaben wie Essensverteilung, Sauberhaltung des Blocks, Aufstellen der Blockbewohner zum Appell u. a. m. unterstützten.
Das Lager Gusen II (Ein Außenlager des KZ Mauthausen)wurde ab Anfang 1944 errichtet, um Zwangsarbeiter für das gigantische unterirdische Rüstungsprojekt der Firma Messerschmitt, Tarnbezeichnung "Bergkristall" in St. Georgen an der Gusen unterzubringen. Gusen II gilt in der Geschichtsschreibung aufgrund des mörderischen Arbeitstempos im Stollenbau, des extremen Hungers und der grassierenden Krankheiten (wie Typhus) als eines der grausamsten Lager des gesamten nationalsozialistischen Konzentrationslagersystems. Da die Lebens- und Arbeitsbedingungen dort absichtlich auf "Vernichtung durch Arbeit" ausgelegt waren, starben tausende Menschen innerhalb weniger Wochen oder Monate. Am 22. April 1945 wurde im Block 24 von Gusen II eine Selektion durchgeführt, 1965 gab Lisberg diesbezüglich folgende Erklärungen ab: "Wir mussten für die neu ankommenden Häftlinge Platz schaffen, daher war es notwendig, die arbeitsunfähigen Häftlinge aus dem Lager zu entfernen. Deswegen […] befahl Seidler […], wahrscheinlich im Einverständnis von […] Ziereis, alle arbeitsunfähigen Häftlinge im Block 24 zu versammeln. Alle arbeitsunfähigen Häftlinge wurden somit vom Block 24 in den Block 31 gebracht […], der als Behelfs-Gaskammer eingerichtet wurde."
Franz Lisberg erlebte seine Befreiung Anfang Mai 1945. Franz Lisberg verzog nach dem Krieg nach Lingen, wo er ein zweites Mal heiratete. Im Prozess gegen den Lagerkommandanten Karl Chmielewski im Jahr 1961 trat auch Franz Lisberg als Zeuge auf, in einem Zeitungsartikel in der "Royal Gazette Weekly" über den Prozess wird Lisberg zitiert: "Ich war in mehreren Schutzhaftlagern, aber kein Lagerleiter war so grausam wie Chmielewski".
Karl Chmielewski wurde 1957 von einem deutschen Gericht wegen Meineides, Doppelehe und Betrugs zu einem Jahr Haft in München-Stadelheim verurteilt und saß bereits vor und nach diesem Verfahren wegen Mordes in Gusen in Untersuchungshaft. Am 11. April 1961 wurde Chmielewski schließlich durch ein Schwurgericht des Landgerichtes Ansbach wegen 282-fachen Mordes zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt und büßte seine Haftstrafe in der JVA Straubing ab. Im März 1979 wurde "im Hinblick auf den Gesundheitszustand des Verurteilten" ein Gnadengesuch "für die Dauer der stationären Behandlung in einer geeigneten Anstalt" bewilligt. Chmielewski verbrachte die letzten Jahre seines Lebens in Bernau am Chiemsee. Seine Grabstelle auf dem dortigen Friedhof wurde im Frühjahr 2018 aufgelassen - die offizielle Ruhefrist war abgelaufen und das Grab wurde oberirdisch beräumt (Entfernung von Grabstein und Bepflanzung). Franz Lisberg starb 1973 in Lingen.
Niemand wurde zu Recht in einem Konzentrationslager inhaftiert, gequält und ermordet
Der Deutsche Bundestag hat erst im Februar 2020 Menschen, die im Nationalsozialismus als "Asoziale" und "Berufsverbrecher“ stigmatisiert und verfolgt wurden, offiziell als NS-Opfer anerkannt. Nach 1945 bestand der "Asoziale" bzw. der "Berufsverbrecher" sowohl in der Sprache als auch in den Köpfen der Menschen fort. Im Gegensatz zu den politisch, religiös und rassistisch Verfolgten wurden sie nicht als Opfer anerkannt und erhielten keinerlei Entschädigung. Sie galten als zu Recht von den Nazis verfolgt. Ein weiterer Grund für die ausbleibende Anerkennung als Verfolgte war die Ablehnung durch andere Opfergruppen. Schon in der NS-Zeit empfanden es vor allem die politischen Häftlinge zum Teil als gezielte Demütigung der Nazis, dass sie zusammen mit angeblich "Asozialen" und "Berufsverbrechern" interniert wurden. Nach 1945 wiederum gab es keinen Opferverband, der sich für die als "Asoziale" und "Berufsverbrecher" verfolgten Menschen einsetzte. Im Gegenteil: Die Menschen wurden gezielt aus den Verbänden ausgeschlossen, obwohl einige versuchten, sich aktiv einzubringen. Die meisten Überlebenden schwiegen jedoch aus Scham.
Dass es im Frühjahr 2020 zur offiziellen Anerkennung dieser Opfergruppe durch den Bundestag kam, ist dem Angehörigen Frank Nonnemacher zu verdanken, der zusammen mit jungen Forschenden eine Online-Petition startete. Nach Verhandlungen im Ausschuss für Kultur und Medien stimmten am 13. Februar alle Fraktionen, außer der AfD (Enthaltung), dem Antrag der großen Koalition (CDU/CSU u. SPD) zu. Der zentrale Satz: Niemand wurde zu Recht in einem Konzentrationslager inhaftiert, gequält und ermordet. Fast 80 Jahre nach dem Holocaust ist damit die politische Grundlage für eine Rehabilitierung der Opfer geschaffen, die gleichzeitig das Ausmaß der nationalsozialistischen Verfolgung verdeutlicht.
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